Geschrieben von Brittad am 02.02.2009, 20:28 Uhr |
Beteiligung an Betreuungskosten???
Hallo Ihr,
hab ich Euch unten richtig verstanden? Der Unterhaltspflichtige kann an den anfallenden Betreuungskosten beteiligt werden? Oder ist das nur ein Wunschtraum von mir? Das JA meinte, Betreuungskosten im Sinne von Kindergarten- oder Hortbeiträgen seien schon im Unterhalt mit drin.... Kann mich jemand aufklären?
Viele Grüße
Britta
Re: Beteiligung an Betreuungskosten???
Antwort von Carina+Eve am 02.02.2009, 20:30 Uhr
soweit ich weiß ist es im unterhalt mit drin.
wenn ihr jetzt z.b. die 50% regelung hättet müsste er sich beteiligen.
gruß carina
Re: Beteiligung an Betreuungskosten???
Antwort von kira-braunschweig am 02.02.2009, 20:32 Uhr
Hallo,
gemeint ist der Sonderbedarf Betreuungskosten. Darunter fallen die "normalen" Kita-Kosten nicht.
Hier ein paar Sonderbedarfs:::
Arztkosten
wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet
Betreuungskosten
ja
Brillenkosten
ja
Familienfeiern
nein
Internatskosten
sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten
Kindergartenbeitrag
nein. Die Mutter kann diese Kosten aber bei der Berechnung ihres eigenen Unterhaltsanspruchs von ihrem Einkommen abziehen, wenn sie berufstätig ist
Klassenfahrt
die meisten Gerichte: ja, siehe die Anmerkung unten
Kleidung
nein
Kommunion
sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die meisten Gerichte sagen "nein" (siehe die Anmerkung unten)
Lernmittel
nein
Möbel
nein
Musikausbildung
nein, es sei denn, es liegen gehobene Einkommensverhältnisse vor und die Musikausbildung gehört zum üblichen Lebensstandart der Familie
Musikinstrument
nein
Nachhilfe
ja, wenn unvorhersehbar und nicht über einen längeren Zeitraum
Pivatschule
nein
Prozesskosten
ja
Säuglingserstausstattung
ja
Schüleraustausch
sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten
Sport
nein
Umzugskosten
ja
Urlaubskosten
nein
Gruss
C
Re:@kira-braunschweig
Antwort von Brittad am 02.02.2009, 20:36 Uhr
Kindergartenbeitrag
nein. Die Mutter kann diese Kosten aber bei der Berechnung ihres eigenen Unterhaltsanspruchs von ihrem Einkommen abziehen, wenn sie berufstätig ist
Kannst Du mir das bitte nochmal erklären? Fakt ist, ich arbeite um unseren Lebensunterhalt zu verdienen. Mein Ex zahlt für die Kinder Unterhalt. Nun müssen die Kinder während meiner Arbeitszeit in den Hort. Kann ich ihn an den Hortkosten beteiligen? (Sorry, wenn ich mich doof anstelle)
Britta
Re:@kira-braunschweig
Antwort von kira-braunschweig am 02.02.2009, 20:38 Uhr
Nur, wenn du Unterhaltsansprüche hast, kannst du sie bei der Berechnung berücksichtigen.
Da du deinen Lebensunterhalt selbst verdienst, kannst du ihn nur steuerlich geltend machen.
Gruss
C.
Re:@kira-braunschweig
Antwort von Brittad am 02.02.2009, 20:46 Uhr
Ach, wie schade Ich danke Dir!
Britta
Re:@kira-braunschweig
Antwort von kira-braunschweig am 02.02.2009, 20:49 Uhr
Finde ich auch. Von der Kindergelderhöhung bekommen wir ja auch nur die Hälfte ....
Und für den Zuschuss vom Amt müssen wir alle bettelarm sein. Es ist manchmal zum Heulen.
Gruss
C.
die brillenkosten sind mit uh gedeckt
Antwort von Carina+Eve am 02.02.2009, 20:58 Uhr
da die krankenkassen die brillen der kinder zahlen,wenn da sonder wünsche bestehen muss die mutter zahlen,genau wie bei der zahnspange da man die kosten ab ender der behandlung erstattet bekommt.
gruß carina
Re: die brillenkosten sind mit uh gedeckt
Antwort von kira-braunschweig am 02.02.2009, 21:02 Uhr
Es kommt immer auf den Fall an. Da sind sich die Gerichte nicht einig.
Gruss
C.
Schulbetreuung
Antwort von ursel66 am 02.02.2009, 21:14 Uhr
Hallo,
also ich habe für meinen Sohn Anspruch beim KV wg. Hortbetreuung, da diese Kosten nicht in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt sind. Er muss sich daran - einkommensabhängig - beteiligen.
Bei uns, da er fast doppelt so viel verdient, mit 80 % der Kosten.
Diese Verteilung wird wohl zukünftig beibehalten, da ich ja nur Teilzeit gehe
Trotzdem behaupte ich, dass mit den 278 € + 80 € Betreuung noch lange nicht die Kosten für unseren Sohn abgedeckt sind.....
Aber es ist nu mal so.....
Ruf einfach mal beim JA an - ich hab die Beistandsschaft und sie klären solche Dinge für mich
lg
Ursel
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