Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ebba am 30.05.2013, 11:26 Uhr

bin ich unterhaltspflichtig gegenüber meiner Mutter? unsensibles Ausheulposting

"ABER ich muss ehrlich sagen, dass ich hier das System nicht verstehe. Im Falle einer Demenz oder eines dauerhaften Pflegeheimaufenthaltes könnte ICH doch persönlich nichts für das Leiden meiner Mutter."

Das System ist, dass Kinder ihren Eltern gegenüber ebenso fürsorge- und damit Unterhaltspflichtig sind, wie umgekehrt. Wieviele Eltern würden es nicht toll finden, wenn sie nicht für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen müssten. Aber, so ist es seit Urzeiten, Eltern sorgen für ihre Kinder, erwachsene Kinder für ihre Eltern. Dank unseres Rentesystems, dass es ja so beiweitem nicht in allen Ländern gibt, wird den Kindern ein Großteil der persönlichen Unterhaltslast abgenommen, so dass die Unterhaltspflicht hier oft nicht so offensichtlich wird.

Oft reicht aber des Einkommen der Kinder allenfalls aus einen Bruchteil des notwendigen Unterhalts für ihre Eltern zu tragen. Die Selbstbehalte sind, nach Berücksichtigung aller Belastungen und eigener Unterhaltsverpflichtungen ggü den Kindern, die man hat, doch ziemlich hoch.

Die Gesellschaft übernimmt dann den Rest oder die ganze Unterhaltslast in Form von Sozialhilfe. Die Menschen, die Sozialhilfe beziehen, leben übrigens in den selben Pflegeheimen mit dem selben Standard, wie die sog. Selbstzahler. Oft ist es ja auch so, dass ein Mensch, der vielleicht anfänglich noch seine Heim- und Pflegekosten selbst bezahlen konnte, nach längerem Aufenthalt sein Vermögen verbraucht hat und dann Sozialhilfe erhält. Für das Heim ist das gleichgültig. Es bekommt für jeden Bewohner die gleiche Summe.

 
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von Jeckyll 04.08.2012

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Stichwort: unterhaltspflichtig

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