Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 28.03.2014, 13:55 Uhr

Brauche bitte einen Tipp,Rat

Nein, das ABR hat er nicht, wenn das Kind nicht bei ihm lebt. Sie hat das "kleine" ABR, insgesamt haben sie zusammen das große ABR.

Aber er entscheidet bei wesentlichen Dingen mit, dazu gehört der Wohnort. Ausserdem würde bei einer Entfernung von 90 km der Umgang zwischen Kind und Vater gestört (ich geh mal davon aus, dass der KV derzeit im selben Ort wohnt wie das Kind, richtig?). Die behördliche Ummeldung des Kindes ist ohne seine Zustimmung auch schwebend unwirksam.

Am einfachsten wäre es sicherlich, wenn der neue Partner deiner Tochter zu ihr zieht.

Und ja, deine Tochter kann das alleinige ABR beantragen. Sie wird es aber nur dann bekommen, wenn es zum Wohle des Kindes ist.

 
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