Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Chrissie3 am 28.03.2014, 16:31 Uhr

Brauche bitte einen Tipp,Rat

Würde denn der KV das Kind bei sich haben wollen? Denn das wäre ja die Folge, wenn die KM umzieht und der KV nicht damit einverstanden ist. Sooo einfach ist es nicht, zu sagen, ich stimme einem Umzug nicht zu, aber wohin dann mit dem Kind?

Wenn man weiß, dass der KV das Kind nicht ganz nehmen will oder könnte, dann wär es auf jeden Fall einen Versuch wert, diesen Fall "durchzuspielen". Denn was will der KV vor Gericht denn noch anbringen, wenn die Mutter sich vom Umzug nicht abbringen lässt und er ggf. das Kind nicht nehmen kann. Die KM mit Umzug ist dann bestimmt besser für das Kindeswohl als in eine Pflegefamilie zu gehen. Wichtig ist bei allem, dass gute Vorschläge bezüglich Umgangs- und Besuchsrecht gemacht werden, die einem Richter einleuchten.

Wenn der KV allerdings das Kind zu sich nehmen könnte und die Voraussetzungen gut sind, dann sieht es natürlich anders aus. Außerdem spielt das Alter des Kindes und wie sehr es im Ort eingebunden ist, auch eine Rolle.

Vorneweg steht immer das Kindeswohl und da müssen Argumente gefunden werden. Es ist nicht so, dass der Umgang mit dem Vater über allem steht, aber dieser ist natürlich ein wichtiger Punkt für den es eine Lösung geben muss. Aber 90 km sind wiederum nicht 900 km. Also kann es vielleicht schon einen Kompromiss geben.

Viel Erfolg!
Chrissie

 
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