Geschrieben von Spezial am 15.01.2013, 22:30 Uhr |
Geld für Umgang vom Jobcenter?
Hallo,
bekomme Hartz 4 und habe meine Kinder jedes 2. Wochenende bei mir. Jetzt hat mir eine Freundin gesagt das ich beim Jobcenter einen Antrag stellen kann damit ich für die Umgangszeit Geld bekomme zur Verpflegung usw. Stimmt das?
Kann ich auch einen Antrag stellen das ein Pekipkurs für Babys übernommen wird?
Danke.
Re: Geld für Umgang vom Jobcenter?
Antwort von shinead am 15.01.2013, 22:53 Uhr
Ja, das stimmt. Frag' mal bei deinem Ansprechpartner nach.
>>Kann ich auch einen Antrag stellen das ein Pekipkurs für Babys übernommen wird?
DAS werden sie allerdings nicht übernehmen.
Re: Geld für Umgang vom Jobcenter?
Antwort von CKEL0410 am 16.01.2013, 6:57 Uhr
Pekip glaube ich nicht, bei uns bekommen alg 2 Empfänger aber Vergünstigungen
Re: Geld für Umgang vom Jobcenter?
Antwort von Pamo am 16.01.2013, 8:43 Uhr
Meines Wissens bekommst du zu diesem Zweck das halbe Kindergeld.
Re: Geld für Umgang vom Jobcenter?
Antwort von mf4 am 16.01.2013, 9:07 Uhr
Bei Berechnung des Unterhaltes fließt das 1/2 KG ein.
Er bekommt es ja nicht und bei H4 zahlt er ja sicher auch keinen UH.
Er kann etwas für die 2 WE im Monat beantragen aber ich kann mir gar nicht vorstellen, dass man die Ernährung eines so kleinen Kindes nicht selbst finanzieren kann.
Re: Geld für Umgang vom Jobcenter?
Antwort von Pamo am 16.01.2013, 9:10 Uhr
Oh, das war mir nicht klar. Ich dachte, das Kindergeld fliesst in die Berechnung ein weil es eben geteilt werden muss. (Aber auch nur, wenn der Mindestunterhalt gezahlt wird)
Dann würde ich dem AP einen Minijob vorschlagen, um sein Kind ernähren zu können.
Re: Geld für Umgang vom Jobcenter?
Antwort von mf4 am 16.01.2013, 9:16 Uhr
Das wäre ja auch heftig, wenn er das 1/2 KG bekäme...
Mutter muss davon 1 Monat versorgen
Vater an 4 Umgangstagen z.B.
Da die Fixkosten fürs Kind zu 100% bei der Mutter bleiben auch wenn das Kind bei Papa ist... muss er das Kind 2 Tage ernähren... keine Ahnung aber ich denke das sind keine 5€ am Tag, was ein Kind für Nahrung vom Amt bekommt für einen Tag.
Re: Geld für Umgang vom Jobcenter?
Antwort von Pamo am 16.01.2013, 9:21 Uhr
Ein 20 Euro-Job ist sicher nicht schwer zu finden.
Re: Geld für Umgang vom Jobcenter?
Antwort von Aprilscherz2000 am 16.01.2013, 9:23 Uhr
Bekommt man echt für die 4 Tage Geld..................wenn Beide Elternteile Hartz IV bekommen, wirds bestimmt bei dem Anderen weggerechnet?
Ich kenn nur das man Fahrtkosten erstattet bekommt.
LG Chrissie
Re: Geld für Umgang vom Jobcenter?
Antwort von mf4 am 16.01.2013, 9:28 Uhr
ganz sicher nicht
es wird nicht einmal abgezogen, wenn das Kind 1 Wochen Ferien bei Papa macht
PS: auch nicht, wenn Mama ein paar Wochen im Krankenhaus ist. Ich hatte diesbezüglich gefragt bevor ich ins KH bin. Es ginge ja wirklich NUR um Essen und der Satz sind pro Tag (3€?) nicht viel.
Pekip
Antwort von mf4 am 16.01.2013, 9:39 Uhr
Finden diese Kurse denn überhaupt am WE statt? Warum macht die Mutter keinen mit eurem Kind?
Normal nicht, aber
Antwort von Aprilscherz2000 am 16.01.2013, 9:46 Uhr
wenn der andere Partner 4 Tage bezahlt kriegt, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das der Staat für die Kinder dann quasie 4 Tage doppelt bezahlt.Deswegen auch das ?
Krankenhausaufenthalte und Kur und Co ist eh klar.Ich kenn aber auch keine der den Umgang mit seinem Kind bezahlt bekommt.Deswegen glaube ich daran nicht.
LG Chrissie
Re: Pekip
Antwort von Pamo am 16.01.2013, 9:47 Uhr
Muss man denn so einen Kurs machen? Ich habs auch versäumt.
Da sitzt man/frau doch schwitzend in einem Raum wo nackte Babys auf Turnmatten pinkeln und lernt was eine sichere Bindung ist?
Re: Pekip
Antwort von mf4 am 16.01.2013, 9:53 Uhr
Nee, ich wußte bis vor Kurzem nicht einmal was das ist
Re: Normal nicht, aber
Antwort von mf4 am 16.01.2013, 9:55 Uhr
Essen schätzungsweise 3€/Tag für ein Kind...
wie sollen Ämter nachkommen, wenn sie bei jedem Kind welches H4 bekommt nachprüfen wollen, ob es 4 Tag wo anders isst.
Sorry aber es geht um 12€ für 4 Umgangstage.
Re: Pekip
Antwort von Pamo am 16.01.2013, 10:00 Uhr
Das ist schlimm.
Pekip sollte verpflichtend für alle auf Krankenschein eingeführt werden und seine korrekte Durchführung gemeinsam mit der Stillpflicht bis zum 24. Lebensmonat und der genauen Anwendung des FKE Ernährungsplans vom Jugendamt überwacht werden. Dr. Posth könnte vielleicht die Oberaufsicht übernehmen.
x wieviel AE Kinder im Land???
Antwort von Aprilscherz2000 am 16.01.2013, 10:04 Uhr
Theoretisch geht es nicht nur um 12 €.
LG Chrissie
Re: x wieviel AE Kinder im Land???
Antwort von mf4 am 16.01.2013, 10:10 Uhr
Und wenn die Kinder dann nicht beim KV essen sondern bei seiner Mutter wird es ihm auch wieder abgezogen oder?
Re: x wieviel AE Kinder im Land???
Antwort von Pamo am 16.01.2013, 10:12 Uhr
Dann kann die Oma die 3 Euro beantragen?
Ich werde es meiner Schwiegermutter ausrichten.
Re: x wieviel AE Kinder im Land???
Antwort von mf4 am 16.01.2013, 10:13 Uhr
Ich stell es mir grad vor...
letztes Umgangs-WE hatten meine Kinder Essen bei Papa, bei seiner Freundin und bei den Großeltern... ich nehme an sie 12€ (3€ x 2 tage x 2 Kinder) werden dann durch 3 geteilt... aber auch nicht gerecht. Papa machte nur Nudeln (war sicher billig).
Re: x wieviel AE Kinder im Land???
Antwort von Pamo am 16.01.2013, 10:18 Uhr
Vielleicht muss man sich die Mahlzeiten vorher vom FKE genehmigen lassen, damit sie erstattungsfähig sind?
Sonst kriegt man 3 Euro dafür dass man den Kindern eine Dose Hundefutter aufmacht, die auch noch geteilt wird!
Re: x wieviel AE Kinder im Land???
Antwort von mf4 am 16.01.2013, 10:19 Uhr
Ich esse am kommenden Samstag übrigens bei meiner Mutter. Ich bringe ihr gleich einen Antrag mit, nicht dass ich 6€ zu viel bekomme...
obwohl... wir sind nur zum Kaffee und Abendessen da. Ich denke wenn ich ihr 1,50€/Kind gebe wird es passen.
Re: x wieviel AE Kinder im Land???
Antwort von Pamo am 16.01.2013, 10:22 Uhr
und wenn ein Kind sich übergibt und danach nochmal isst - wie rechnet man das ab? Krankheitsbedingter Mehrbedarf?
Re: x wieviel AE Kinder im Land???
Antwort von mf4 am 16.01.2013, 10:25 Uhr
eins ist Fakt... wenn meine Kinder sich übergeben, Omas Essen wieder raus kommt und ich dann nochmal was zu futtern machen muss will ich von den 1,50€ aber mindestens 60 Cent zurück. Da bin ich kleinlich.
Re: x wieviel AE Kinder im Land???
Antwort von Pamo am 16.01.2013, 10:28 Uhr
Du bist aber geizig.
Kannst ja einerseits nochmal 1,50 zahlen und gleichzeitig 1,50 Schmerzensgeld pro erbrochener Mahlzeit verlangen. Dann kotzt äh rechnet sich das auf.
Entweder oder... keinesfalls Doppelzahlung...
Antwort von Ralph am 16.01.2013, 10:57 Uhr
Habe selbst solch einen Fall übernommen. Es gibt definitiv nicht doppelt Geld. Den Vater (holte seine 3 Kinder rund 2 1/2 Wochen) habe ich aufgefordert, sich mit der Mutter zu einigen, sie solle ihm eine vernünftige Summe für diese Zeit aushändigen. Die Mutter lebt mit den Kindern rund 500km voneinander entfernt.
Andere Möglichkeit, wenn die Mutter uneinsichtig ist, allerdings mit enorm viel Verwaltungsaufwand verbunden: Der Vater kriegt eine bestimmte Summe für die Kinder hier, dann wird dies der Mutter daheim abgezogen.
Wie sie sich geeinigt haben, weiß ich nicht, interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht, von hier gab es jedenfalls nicht doppelt Geld.
Viele Grüße
Ralph
Re:
Antwort von Dreierbande am 16.01.2013, 12:18 Uhr
Das hier ist der Antrag:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-BEBE.pdf
Fahrtkosten werden auf diese Weise übernommen, sowie, wenn man am Wohnort der Kinder übernachten muß, dann auch die Unterkunftskosten ( natürlich kein Nobelhotel). Oder wenn das Kind sich beim Umgangselternteil zu Hause aufhält wird pro 24 Stunden, wo sich das Kind dort aufhält, der Verpflegungskostenanteil aus dem Regelsatz 1/30 rausgerechnet und gezahlt. Bei 48 stunden dann 2/30 des Verpflegungsanteils des Regelsatzes des Kindes etc.
Dann gibt es die Möglichkeit bei regelmäßig häufigem Umgang mehr qm zu bekommen, was eine angemessene Wohnung betrifft, zumindest wenn das Kind in der Pubertät ist und bei einem nichtgleichgeschlechtlichen Umgangselternteil übernachtet oder es sich um mehrere Kinder handelt und die Wohnung nicht ausreichend Platz hat für gleich mehrere Schlafgäste.
Das ist die Info, die ich vom Jobcenter des neuen Wohnortes ( ich ziehe in Kürze um) bekommen habe im Bezug auf mein Stiefkind, was bei uns wohnt und wo dessen Mutter ( im Alg2-Bezug) immer sagt, sie habe kein Geld für Besuchskontakte, da sie zu weit weg wohnt ( sie selber hat die Entfernung verursacht).
PEKIP weiß ich nicht, könnte evtl. unter BuT laufen, aber bei einer temporären Bedarfsgemeinschaft weiß ich nicht, ob das geht, wohl eher nicht.
Re:
Antwort von mf4 am 16.01.2013, 12:27 Uhr
Wie ich vermutete... der Satz für Verpflegung durch 30 Tage... da lag ich wohl mit 3€ ganz gut.
wenn das Kind in der Pubertät ist und bei einem nichtgleichgeschlechtlichen Umgangselternteil übernachtet
Meine 15jähriger Sohn dürfte also ohne Schaden zu nehmen mit Papa das Bett teilen... seine 16jährigen Schwester wäre das nicht zuzumuten?
Re: Entweder oder... keinesfalls Doppelzahlung...
Antwort von nane973 am 16.01.2013, 15:02 Uhr
D.h. , das inzwischen ein im Hartz IV Bezug stehender Vater, die Kosten für die Nahrung, Fahrtkosten und Übernachtung vom Jobcenter vergütet bekommt??
Und dies wird der Mutter abgezogen, wenn sie auch im Hartz IV Bezug steht, oder allgemein auch einer Mutter, die keine Sozialbezüge erhält?
Ist das abhängig davon ob er Unterhaltszahlungen tätigt???
Re:
Antwort von Einstein-Mama am 16.01.2013, 15:10 Uhr
ich frage mich bei solchen postings immer wieder, ob es nicht möglich ist sich eine arbeit zu suchen....
ich meine solche anträge sind doch auch mit arbeit und stress verbunden.
Die Fahrtkosten und ggf. die Übernachtungskosten...
Antwort von Ralph am 16.01.2013, 15:29 Uhr
trägt das Amt.
Wenn die Mutter aber mit den Kindern H4 bezieht, dann ist es ja wohl logisch, daß das Amt für die Zeit, in der Umgang stattfindet, dem Vater, der auch H4 bezieht, nicht noch einmal Regelsätze für die Kinder auszahlt, oder?
Andersherum spart die Mutter ja wohl eindeutig Nahrungskosten, wenn die Kinder beim Vater sind. Deshalb, entweder einigen sich Mutter und Vater auf faire Summen, oder es entsteht großer Verwaltungsaufwand mit dem Ergebnis, daß zwei Sachbearbeiter, ggf. in zwei verschiedenen Orten, viel Arbeit haben und letztlich die fragliche Summe doch bei der Mutter abgezogen wird.
Wenn der Vater kein H4 bezieht, stellt sich die gesamte Frage nicht. Wenn die Mutter kein H4 bezieht, können die Kinder temporär in die Bedarsfgemeinschaft aufgenommen und entsprechend Regelsätze geleistet werden.
Nur doppelte Auszahlungen für die Kinder aus dem H4-Topf, DAS funktioniert eben nicht.
Ralph
Re: Entweder oder... keinesfalls Doppelzahlung...
Antwort von mf4 am 16.01.2013, 15:34 Uhr
Die Wahrscheinlichkeit, dass ER von H4 Unterhalt zahlt ist sicher nicht hoch und selbst wenn... wird der dem Kind als Einkommen angerechnet und somit hat die Mutter nicht mehr.
Er soll die 6€ für 2 Tage bekommen. Ich denke die Kindsmutter wird ihm das Geld freiwillig geben ohne Antrag. Wäre ja schrecklich, wenn das Kind verhungert, weil ihm 6€ fehlen.
Tja, Einstein, diesen Vorschlag habe ich auch schon gemacht...
Antwort von Ralph am 16.01.2013, 15:38 Uhr
... und ernte damit verständnislose Blicke.
Vater, Mutter, drei Kinder. Man trennt sich, Vater zieht, jaja, angeblich wegen eines Jobs (der selbstredend nie angetreten wurde!) 450km weit nach Hamburg. Und nun sollen alle zwei Monate Fahrtkosten übernommen werden, wenn der Herr Papa die Kinder während der Ferien zu sich holt, soll heißen er fährt hin, holt die Kinder, und am Ende des Umgangs das Ganze retour...
Gestern war der Mann bei mir, weil der Strom abgestellt war, was er sich überhaupt nicht erklären konnte... Nachfrage bei Vattenfall: Ja nee, mehere Monate die Abschläge nicht gezahlt!! Scheinbar wächst in der Heimat des Mannes der Strom von Bäumen herab, den man nur - kostenlos! - zu pflücken braucht.
Nun muß er in den nächsten Monat hart sparen, denn die Summe wird ja knallhart verrechnet mit der Leistung der nächsten Monate. In diesem Kontext mein Ratschlag, sich einen kleinen Nebenjob zu suchen... verständnislose Blicke.. s. oben.
Und nein, ich schreibe jetzt nicht, was ich über solche Menschen denke...
Ralph
Re: Tja, Einstein, diesen Vorschlag habe ich auch schon gemacht...
Antwort von mf4 am 16.01.2013, 16:02 Uhr
Ich nehme an er kann nun die Kinder nicht zu sich holen, weil er ja nun das Darlehen/Strom beim Amt abzahlen muss.
Re: Die Fahrtkosten und ggf. die Übernachtungskosten...
Antwort von nane973 am 16.01.2013, 16:16 Uhr
Danke für die Antwort!
Mit einigen Jahren Unterbrechung bin wieder hier gelandet und "damals" gab es das nicht.... War also entsprechend erstaunt, das hier im Thread zu lesen und mir nicht sicher ob ich mich verlesen hab :-o
Das bei Hartz IV nicht gezahlt werden kann/wird ist mir durchaus bewußt. Aber sein Kind nicht sehen können, da kein Geld vorhanden gilt dann ja nicht mehr als Ausrede ;-)
lachhaft
Antwort von mf4 am 16.01.2013, 16:22 Uhr
Sein Kind nicht sehen können, weil 3€ (am Tag) fehlen !!!
Unglaublich...
Antwort von carisma21 am 16.01.2013, 16:40 Uhr
... was manche Menschen für eine Anspruchshaltung haben... Soll der Steuerzahler es doch richten!!! PEKIP??!!
Finde ich sowas von unverschämt, da habe ich keine worte für!
Re: nicht wegen Nahrung....
Antwort von nane973 am 16.01.2013, 16:45 Uhr
Neeee, wegen Fahrtkosten und Übernachtungskosten....
Re: nicht wegen Nahrung....
Antwort von mf4 am 16.01.2013, 17:01 Uhr
Dem Frager ging es um Nahrung und Spezial Pekip, der nur an Wochenenden stattfindet.
Re: nicht wegen Nahrung....
Antwort von nane973 am 16.01.2013, 17:11 Uhr
Jepp, aber meine Frage ging an Ralph über Nahrung, Fahrtkosten und Unterkunft.
Das alles war ja durch das Ausgangsposting in dem Thread aufgeführt, und ich war und bin immer noch verwundert, das es inzwischen dafür Gelder gibt. Und mein "sehen" bezog sich somit auf die Antwort von Ralph "Fahrtkosten und Übernachtung".
Meine 1. Trennung liegt über 10 Jahre zurück - da wurde über solche Forderungen nur gelächelt. Und heute versetzen mich die Antworten in Erstaunen :-D
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