Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 06.10.2004, 11:47 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht - für und wider...?!

Hallo Nachtsänger,

sichtbar mögen unterschiedliche Sorgerechtssituationen kaum sein.

Wie ich schon des öfteren schrieb,
ist der § 1626 nebst 1626a natürlich
der Hammer für einen ue Vater wenn er ihn mal genau lesen sollte.
Da wird indirekt gesagt, daß er 0 Recht und Pflicht hat, für sein Kind zu sorgen.
Wer das nicht entwürdigend findet, hat m.E. von Vaterschaft eine geringschätzige Meinung.
Väter sollen für ihre Kinder wichtig sein? Wo steht das? Ja, in der Fachliteratur. Im Gesetz steht: Mama hat das Sagen und Papa ist ein Nichtsnutz - im wahrsten Sinne des Wortes.
Natürlich hat eine hauptbetreuende Mama
überwiegend das Sagen, und ein Besuchspapa 'stört' da wenig.
M.E. ist eben ein Besuchspapa ein Papaersatz. Papa ist in meinen Augen jemand, der sein Kind täglich sieht und je nach Arbeitssituation maximal bis 50% mitbetreut auch im Alltäglichen.
Papa ist in meinen Augen jemand, der dem Kind auch das vermittelt, was er
weiß und kann und Mama nicht weiß und kann, der also dem Kind ergänzend seine
Erfahrungen und Herangehensweisen vermittelt. Das sind unüberschaubare
Möglichkeiten.
Papa ist auch die jenseits von der Nestmama das Kind in die Welt hinausführende Bezugsperson - wohlbemerkt: Bezugsperson, nicht Besuchspapa.
D a s ist mein Bild davon, wie ein Papa fürs Kind sein sollte.

Und dann kommen die daher und schreiben so einen Schmarrn ins Gesetz und alle glauben es.
Ich denke, daß für unwichtig erklärte Leute sich auch unwichtig verhalten und daß für einzig wichtig erklärte Leute sich eben auch einzig wichtig verhalten.
Und die Kinder lernen das dann auch so.

MfG Richie

 
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