Geschrieben von Ött am 02.12.2004, 21:18 Uhr |
habe den entsprechenden Beitrag noch mal für Euch kopiert:
http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=37628&forum=109
Folgende Punkte gehören in die testamentarische Verfügung:
- eigener Name mit Geburtsdatum und Ort
- Name des / der Kinder mit Datum
- Gründe warum das Kind nicht zum Papa,
Großeltern, etc. soll >> so
detailliert wie möglich
- Namen und die Begründung warum das
Kind zum Bsp. Eltern, Geschwister
oder Paten soll
Ein Exemplar solltet Ihr auch beim Jugendamt und den Eltern hinterlegen und evtl. noch beim zuständigen Amtsgericht (an mehreren Stellen ist es immer besser, denn wenn etwas passiert, dann ist irgendwo ein Exemplar)
Jetzt noch etwas WICHTIGES
Wenn etwas passiert, wird die Sorgerechtsregelung definitiv vor Gericht gehen und je mehr Fakten Ihr dem Richter gegeben habt, warum das Kind nicht zu den genannten Personen soll so wird seine Entscheidung wohl so ausfallen, aber wissen kann man es nie
Auch wenn ein Papa nie gezahlt hat und sich auch nie gekümmert hat so ist er doch in der ich nenne es mal "Rangfolge" der erste der das Sorgerecht bekommen wird.
Verfasst die testamentarische Verfügung handschriftlich und vergesst auch nicht anzugeben wieviel Seiten diese umfasst (sind Kleinigkeiten ich weiß, aber die kann man sehr schnell vergessen zu schreiben) per PC ist nicht angesagt, da so ein Dokument nur per Hand geschrieben Gültigkeit hat.
- Sorgerecht im Todesfall? - carmora 02.12.04, 20:28
- Re: Sorgerecht im Todesfall? - hexe30 02.12.04, 20:41
- Re: Sorgerecht im Todesfall? - Ött 02.12.04, 21:11
- habe den entsprechenden Beitrag noch mal für Euch kopiert: - Ött 02.12.04, 21:18
- Re: Sorgerecht im Todesfall? - Ött 02.12.04, 21:11
- Man muss da unterscheiden... - RainerM 03.12.04, 8:15
- Re: Man muss da unterscheiden... - Mailady 04.12.04, 22:17
- Re: Sorgerecht im Todesfall? - hexe30 02.12.04, 20:41