Geschrieben von Mailady am 04.12.2004, 22:17 Uhr |
Man muss da unterscheiden...
In erster Linie wird natürlich immer der Vater in Betracht gezogen. Aber du kannst wie schon vo´rher geschriebn auch beim Jugendamt eine Art Testament hinterlegen und es sogar mit ihnen zusammen aufsetzen damit auch alles seine Richtigkeit hat. Es wird wenn möglich immer den Wünschen des Erziehungsberechtigten entsprochen wenn nicht gravierende Geengründe vorliegen wie Z.B. zu hohes Alter, ab 60 bekommt wohl kaum noch jemand ein Kind zugesprochen.
Wenn du noch mehr Fragen dieser Art hast dann stell sie doch im Forum von Frau Bader, sie weiß das ganz genau.
LG
- Sorgerecht im Todesfall? - carmora 02.12.04, 20:28
- Re: Sorgerecht im Todesfall? - hexe30 02.12.04, 20:41
- Re: Sorgerecht im Todesfall? - Ött 02.12.04, 21:11
- habe den entsprechenden Beitrag noch mal für Euch kopiert: - Ött 02.12.04, 21:18
- Re: Sorgerecht im Todesfall? - Ött 02.12.04, 21:11
- Man muss da unterscheiden... - RainerM 03.12.04, 8:15
- Re: Man muss da unterscheiden... - Mailady 04.12.04, 22:17
- Re: Sorgerecht im Todesfall? - hexe30 02.12.04, 20:41