Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mailady am 04.12.2004, 22:17 Uhr

Man muss da unterscheiden...

In erster Linie wird natürlich immer der Vater in Betracht gezogen. Aber du kannst wie schon vo´rher geschriebn auch beim Jugendamt eine Art Testament hinterlegen und es sogar mit ihnen zusammen aufsetzen damit auch alles seine Richtigkeit hat. Es wird wenn möglich immer den Wünschen des Erziehungsberechtigten entsprochen wenn nicht gravierende Geengründe vorliegen wie Z.B. zu hohes Alter, ab 60 bekommt wohl kaum noch jemand ein Kind zugesprochen.
Wenn du noch mehr Fragen dieser Art hast dann stell sie doch im Forum von Frau Bader, sie weiß das ganz genau.
LG

 
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