Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keksraupe am 17.02.2014, 8:59 Uhr

habe grad mal nachgesehen

bei dem Urteil wegen Umgang ist es auch ein urteil, kein Vergleich. Kosten waren trotzdem 50/50

*grübel*


ist aber genauso bescheuert wie maklerkosten... Wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt, sollte dieser den auch bezahlen. Wieso soll ich einen Makler bezahlen, wenn ICH mir die Wohnung im Internet raus gesucht habe, und ICH die gleiche Arbeit damit habe wie wenn ich sie von privat mieten würde?

So ist das halt in Deutschland... nicht jeder, der Recht hat, kriegt auch Recht, bzw kommt ohne Schaden aus der Sache raus

 
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