Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keksraupe am 17.02.2014, 8:08 Uhr

ich weiss nur dass es bei uns beide Male so war

januar 2006 genauso wie September 2009.

Beim ersten Mal klagte er auf Umgang, ich sagte daraufhin, dass ich ja FÜR regelmäßigen Umgang bin, und dass ich nicht verstehe wieso man sowas nicht aussergerichtlich regeln kann, aber der Herr KV wollte das UNBEDINGT schrftlich vom gericht, bekam er dann auch, kosten 50/50, ich als Schülerin musste GsD nichts zahlen.

Dann September 2009, er klagte ASR oder zumindest GSR ein, Kind sollte bei ihm leben, Richterin war dagegen, Jugendamtsmitarbeiterin war dagegen, KIND war dagegen, ASR blieb bei mir, Kind lebt weiterhin bei mir, aber Kosten 50/50 weil er nach über 2 Stunden auf ihn einreden ENDLICH den Antrag zurück zog (Rchterin hat lieber 2 Stunden auf ihn eingeredet als einfach abzulehnen... scheint also echt arbeit zu sein wenn man ein urteil fällt... Vergleich scheint weniger Zeitintensiv zu sein, wenn man dafür 2 Stunden diskutiert)

 
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