Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 29.03.2014, 17:57 Uhr

Helft mir mal kurz bitte....

Da sein Selbstbehalt durch die gemeinsame Haushaltsführung gemindert ist sollte er zum Gericht gehen und einen Titel selbst unterschreiben über die 133€.
Es stimmt, dann macht er keine Schulden.
Und, viel wichtiger, klagt sie dann, dann geht es nur um die Differenz Titel und Forderung, das verringert die Gerichtskosten ungemein.

Langfristig sollte auf jeden Fall geschaut werden wir er sein Gehalt erhöhen kann.
Weitere Kinder sind bei den Finanzen ja eher ausgeschlossen.
Was die Mutter verdient ist unwichtig.

 
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