Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Boots2012 am 30.03.2014, 21:13 Uhr

Sie ist die neue LG

Hab mal gegoogelt wegen geteilter Haushaltsführung. Es gibt es keine festen Regeln. Es darf nur nie weniger selbst bleiben als der aktuelle Harz 4 Satz.
Es wird aber geschaut wie viel er tatsächlich durch den Zusammenzug spart etc...also dürfest du mit deiner Zahl durchaus hinkommen.

Ich dachte immer Trennungsunterhalt ist für den weniger verdienenden Partner gedacht, also wenn überhaupt müsste doch sie an IHN zahlen, oder (was er natürlich niemals verlangen würde)?!

Er wird ab sofort erst mal die EUR 133 zahlen und zeitnah einen Termin beim Anwalt warnehmen, den braucht er ja ohnehin.

Vielen Dank nochmals und LG

 
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