Für alleinerziehende Eltern

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von Butterfly06  am 30.03.2014, 16:00 Uhr

Helft mir mal kurz bitte....

Schön das er sich kümmern will und finanziell beteiligen, nur bei so einem Verdienst bleibt ihm ein Selbstbehalt von 1000,- Netto. Somit ist er nicht Zahlungspflichtig. Er muss also nicht, und du kannst dies als UVG dir holen, sollte er mal zahlen können, dann ist es natürlich zurückzuzahlen, es sei denn er verdient nie mehr als sein Selbstbehalt es anzeigt.
Sollte er es dennoch von sich aus zahlen wollen, Hochachtung, dann sprich mit ihm ab was er monatlich aufbringen kann. Das Gehalt seiner LG fließt da nicht mit rein.
Trennungsunterhalt würde ich dennoch vereinbaren, denn auch wenn er es jetzt nicht zahlen kann, kannst du es später rückwirkend erhalten, wenn er besser verdienen würde. Du mußt nu jährlich daran denken und es ansetzen, aber besprich es mit ihm. Zustehen tut es dir auf jeden Fall.
Hab das beim Großen selbst durch. LG

 
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