Für alleinerziehende Eltern

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von angry.me  am 01.02.2012, 20:27 Uhr

ich danke Euch


Vielen Dank für Eure Gedanken, Denkanstöße und Empathie!

Ich weiss nicht, ob die Situation für alle so "leicht" nachvollziehbar ist, zumal die ganze Geschichte ja doch sehr kompliziert und verstrickt ist. Nein, einerseits hätte ich auch "ganz einfach" andere Kinder einladen und den Geburstag "my way" feiern können. Aber es IST NICHT mein Geburtstag, sondern der meines Kindes. Und deswegen werden die Kinder eingeladen, mit denen er täglich und am liebsten spielt. Und die kennt eben nur der KV namentlich (mein Sohn kennt nicht die Nachnamen seiner Freunde und wo sie wohnen kann er mir leider auch nur bedingt zeigen, da er fast alle ausschließlich in der Ganztagesbetreuung sieht.) Ausserdem habe ich beschlossen, mich auf überhaupt gar keinen Fall vom KV in irgendeiner Form nochmal je provozieren zu lassen. Soll gleichzeitig heissen: NEIN ich begebe mich NICHT auf sein Niveau und klammere ihn bei für die Kinder wichtigen Dingen aus. Ich sehe es vielmehr von diesem Standpunkt aus: Vater und Kind haben gegenseitig das Recht aufeinander- gerade bei so wichtigen Dingen wie einer Geburtstagsfeier. Und ich werde der letze Mensch sein, der es sich zuschulden kommen lassen will, wenn ein Kind sein Leben lang nicht vergessen kann, wie schrecklich der Geburtstag war, an dem Papa oder Mama nicht kommen durfte.- Ich war selbst ein Scheidungskind und spreche aus Erfahrung!!!
Ich werde mich beiden nicht in den Weg stellen!
Umgekehrt finde ich eben auch, dass Mutter und Kind ebenso das Recht aufeinander haben und mir fehlt das Verständnis für das (meiner Meinung nach unreife) Verhalten meines Ex...
Was allerdings diese Tochter betrifft: Sie hatte jede Chance der Welt- und sich jede einzelne dieser Chancen verk***!
Sollte sie kommen, werde ich ihrem Vater leider mitteilen müssen, dass sie sich nicht an meinen Tisch setzen wird. Sollte sie sich ausserhalb meines Gesichtsfeldes aufhalten, ist es mir egal. Allerdings hat sie sich von mir fernzuhalten und nicht damit zu rechnen, dass ich sie in irgendeiner Form verköstigen werde. Sie ist an MEINEM Umgangswochenende nicht eingeladen und feddisch.
Sollte sie es je anders haben wollen, ist ein ernsthaftes Gespräch und von ihrer Seite aus eine gehörige Entschuldigung fällig. Da sie dies aber nie gelernt hat (von wem auch?), rechne ich am Sanktnimmerleinstag damit.
Ich bin immer noch sehr traurig darüber, den Ehrentag meines Kindes nicht mit ihm verbracht haben zu dürfen. (Das ist natürlich NICHT gerichtlich festgelegt, was wäre DAS denn für ne idiotische Regelung bei geregeltem Umgangs- und gemeinsamen Sorgerecht???) NEEIIN- ich hätte mir nur niemals die Blöße gegeben, mich unerwünscht dieser Familie aufzudrängen. Dass ich allerdings per SMS darum gebeten habe, den Kleinen wenigstens zu sprechen, halte ich für mehr als richtig.

 
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