Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 06.02.2015, 8:55 Uhr

Ich glaubs ja wohl nicht!

Wenn er die Kinder wirklich so zuverlässig nimmt wie im Schreiben aufgeführt, dann spricht doch nichts dagegen das zu bestätigen.

Ansonsten kannst du ihm wirklich vom GV das Elektronikspielzeug pfänden lassen und hinterher sagen: "Ach wirklich? Ich hatte ja keine Ahnung was passieren würde wenn ich den Zettel unterschreibe, den mir mein Anwalt vorgelegt hat. Wer hätte das gedacht, dass das überhaupt möglich ist! Ach du Armer...."

 
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