Geschrieben von Pamo am 06.02.2015, 8:55 Uhr |
Ich glaubs ja wohl nicht!
Wenn er die Kinder wirklich so zuverlässig nimmt wie im Schreiben aufgeführt, dann spricht doch nichts dagegen das zu bestätigen.
Ansonsten kannst du ihm wirklich vom GV das Elektronikspielzeug pfänden lassen und hinterher sagen: "Ach wirklich? Ich hatte ja keine Ahnung was passieren würde wenn ich den Zettel unterschreibe, den mir mein Anwalt vorgelegt hat. Wer hätte das gedacht, dass das überhaupt möglich ist! Ach du Armer...."
- Ich glaubs ja wohl nicht! - marmite 05.02.15, 23:25
- Wenn die Kinder bei ihm sind... - Ralph 06.02.15, 0:13
- Re: Wenn die Kinder bei ihm sind... - taram 06.02.15, 7:28
- Re: Wenn die Kinder bei ihm sind... - taram 06.02.15, 7:28
- ???? - Holzkohle 06.02.15, 13:41
- @Holzkohle - mf4 06.02.15, 19:08
- Re: Ich glaubs ja wohl nicht! - desireekk 06.02.15, 2:46
- Re: Ich glaubs ja wohl nicht! - Strudelteigteilchen 06.02.15, 7:38
- Re: Ich glaubs ja wohl nicht! - marmite 06.02.15, 8:39
- Re: Ich glaubs ja wohl nicht! - Pamo 06.02.15, 8:55
- Re: Ich glaubs ja wohl nicht! - marmite 06.02.15, 8:39
- Re: Ich glaubs ja wohl nicht! - kravallie 06.02.15, 9:13
- Re: Ich glaubs ja wohl nicht! - mf4 06.02.15, 9:52
- Re: Ich glaubs ja wohl nicht! - Nurit 06.02.15, 10:29
- Re: Ich glaubs ja wohl nicht! - Patti1977 06.02.15, 10:48
- Ich verstehe es nicht... - shinead 06.02.15, 11:08
- Ich würde ja... - angry.me 08.02.15, 16:30
- Wenn die Kinder bei ihm sind... - Ralph 06.02.15, 0:13
Recht bei schulEntscheidungen
Krankenkasse
Wie unten getrennte Wohnungen und H4
Getrennt in einer Wohnung
Unterhaltszahlung bei Ausbildung
Mal ein anderes Thema: Kuchen...!
Schulischer Sonderbedarf?? ist er das ?
Vaterschaftsanerkennung vor Gericht zum zweiten mal??
Wenn es die langersehnte Ausbildung ist, dann würde ich einen Umzug erwägen