Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Holzkohle am 06.02.2015, 13:41 Uhr

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die Kinder sind jedes zweite WE beim Vater. Nicht alle zwei Wochen ne Woche. Ich bin immer davon ausgegangen, dass eben für die Wochenendbesuche KEIN Anspruch besteht. Der Hauptwohnsitz/Lebensmittelpunkt der Kinder ist bei der Mutter in diesem Fall.

 
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