Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Fru am 27.03.2014, 17:33 Uhr

Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaa

beides...als erstes ist ER ziemlich dumm :-D (darf ich das überhaupt schreiben???)

und als zweites, jaaaaa er glaubt, das SIE dumm ist...dumm nur, das sie das nicht ist :-D

Scheinbar hat er ja Anrecht, steht ja in meinem Kopierten. Aber da steht auch, das für ihn die gleichen Voraussetzungen gelten. In Deutschland bekommt man nur Kindergeld, wenn das Kind bei einem gemeldet ist. Ist das Kind nicht, also bekommt er keines.

 
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