Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

von spiky73  am 28.03.2014, 5:07 Uhr

pamo...

... aber das ist eben der springende punkt: es muss beantragt werden.

denn ohne diesen schritt bekommen die deutschen behörden davon ja nicht wind... es findet ja ganz sicher nicht großartig austausch zwischen den diversen behörden statt...

wenn die mutter jetzt z.b. unterhalt über die zuständige ausländ. behörde unterhalt geltend macht, dann wird sich diese behörde mit dem jugendamt auseinandersetzen. aber weder die ital. behörde (ist das eine stelle entsprechend dem dt. jugendamt? heisst das auch in etwa so?) noch das deutsche jugendamt wird irgendwo meldung machen, dass da de facto ein kind ist, das de facto dt. staatsbürger ist. ein gewitzter sachbearbeiter wird der mutter vielleicht noch nahelegen, sich selbst darum zu kümmern. aber selbst das ist mit sicherheit nicht immer der fall...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.