Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 13.09.2019, 17:01 Uhr

NEIN!

"Wenn du es ihm ungemütlich machen möchtest: keine Rechte ohne Pflichten! Er möchte das Recht wahrnehmen, sein Kind zu sehen? Dann würde ich ihn darauf aufmerksam machen, dass er bitte auch seiner Pflicht des Kindesunterhaltes nachzukommen hat."

Für die Einzige, die es "ungemütlich" wird, wenn sie so argumentiert, ist die Kindsmutter.
Jedes Jugendamt hat Verständnis, wenn nach über 10 Jahren Funkstille eine Mutter nicht "einfach so" ihr Kind zum Kindsvater fahren lässt.
Kein Jugendamt hat Verständnis dafür, wenn eine Mutter Umgang mit Unterhalt bezahlen lassen will.

 
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