Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Summer80 am 14.09.2019, 15:39 Uhr

NEIN!

Da hast du mich falsch verstanden. Natürlich hat ein KV immer das Recht auf Umgang. Ich meinte, wenn sie beim Kindsvater auf den "Busch" klopfen will und ggf. seine Intentionen auf die Probe stellen will, soll sie IHN bei Kontakt/Telefonat/Gespräch auch an seine Unterhaltspflicht erinnern. Dann wird sich ja zeigen, wie ernst er es meint.

Und das mit der Schilderung beim Jugendamtmit dem Unterhalt sollte sie meiner Meinung nach tun, damit das Jugendamt im Bilde ist, dass wirklich absolut kein Kontakt/Interesse seinerseits bisher bestand. Und es dann eben eher zu einer "kontrollierten Zusammenführung" unter Aufsicht des Jugendamts kommt bzw. die Chancen dafür besser stehen. Damit die Tochter eben nicht einfach so ins kalte Wasser geschmissen wird.

Das hatte ich wohl missverständlich ausgedrückt.

Also ich denke, die Mutter sollte zum Jugendamt gehen, guten Willen zeigen, dass der KV sein Kind kennenlernen soll, aber eben ihre Bedenken äußern und die Zusammenführung unter Aufsicht des Jugendamtes anstreben.

Ich hoffe, so wird es klarer?

 
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