Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 23.03.2005, 7:58 Uhr

nein nein, es sieht anders aus....

Hallo YEAH,
ich will dir ja nicht auf den Schlips trampeln, aber du siehst das alles aus einer vollkommen falschen Seite.

"Kein Gericht reisst das Kind aus der gewohnten Umgebung heraus - vor allem wenn die Mutter verstorben ist."

Das kann schon passieren, da kommt es sehr auf den speziellen FAll an.


"Klar, wäre es gerichtlich geschickter, wenn du verheiratet wärst"


Damit der Paragraph zum Schutz deer Stieffamilie greift, wäre das notwendig.
Aber trotzdem kommt es dann immer noch auf den jeweiligen Einzelfall an.

" ... und er sogar das Sorgerecht zur Hälfte übernimmt (kannst du nämlich machen lassen!!!)"

NEIN, das geht definitiv nicht,... auch nicht dann wenn beide verheiratet wären, denn eine Sorgeerklärung können nur die leiblichen Eltern vornehmen.

"... bzw. kann es sogar dein Kind adoptieren,..."

Dazu muss der leibliche Vater zustimmen.
Und der Adoptivvater wird danach alle rechtlichen Folgen, die aus der Adoption entstehen und aus der dann folgenden "Vaterschaft", tragen müssen, die Unterhaltspflicht des "Erzeugers" endet mit der Adoption, auch Erbansprüche.

"... dann brauchst du gar keine Ängste zu haben."

Woher weisst du das?
Nur weil zwischen Mann und Frau eine Verrliebtheit gherrscht, heisst das nicht, dass alle Beteiligte einen "goldenen" Charakter haben.

Immerhin wäre der "Erzeuger" ja Beweis genug dafür, dass man erst hinterher wirklich weiss, mit wen man es zu tun hat.

" Bitte überlegt gemeinsam diese Aspekte- Adoption oder ihm ein 50% Sorgerecht übertragen."

Geht wie gesagt nur mit Zustimmung des wirklichen Vaters, bzw des Mannes, der die Vaterschaft anerkannt hat, und im Falle des Sorgerechtes überhaupt nicht.

Gruss

 
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