Geschrieben von Sodapop am 22.08.2014, 15:05 Uhr |
Unter Umständen möglich, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
HIer der Auszug aus Wikipedia:
Eine Ausdehnung des Umgangsrechts auf Dritte ist nur eingeschränkt möglich. § 1685 BGB sieht ein Recht auf Umgang mit dem Kind für Großeltern und Geschwister vor, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Ehegatten oder frühere Ehegatten eines Elternteils sowie Lebenspartner oder frühere Lebenspartner eines Elternteils haben ebenfalls ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn sie längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben, ferner gilt dies für Personen, bei denen das Kind in Familienpflege war.
Da eine § 1626 Abs. 3 BGB vergleichbare Vorschrift für die in § 1685 BGB genannten Personen fehlt, geht der Gesetzgeber nicht davon aus, dass der Umgang mit Großeltern etc. ohne weiteres in dem gleichen Maße im Interesse des Kindes liegt, wie dies bei den Eltern eines Kindes der Fall ist, sondern verlangt die Feststellung der positiven Wirkung des Umgangs im Einzelfall. Eine Verpflichtung der in § 1685 BGB genannten Personen zum Umgang mit dem Kind ist dem deutschen Recht fremd.
Andere Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, genießen gemäß § 1626 Abs. 3 BGB in der Regel ein Umgangsrecht, wenn die Aufrechterhaltung der Bindung für die Entwicklung des Kindes förderlich ist.
Grüße
Sodapop
- Umgang auf jemand Anderes übertragen? - Weihnachtsfrau 16.08.14, 17:52
- Re: Umgang auf jemand Anderes übertragen? - maiba74 16.08.14, 18:38
- Re: Umgang auf jemand Anderes übertragen? - andrea_m 16.08.14, 18:38
- Re: In solchen Extremfällen - bleibcoolMama 16.08.14, 19:09
- Re: ER soll Umgang mit seinem Kind pflegen können. - Franke 16.08.14, 20:20
- Bei deiner Vorgeschichte: - ursel66 16.08.14, 21:29
- hmmm, wenn er das Kind abholt, und dort hin bringt - Keksraupe 17.08.14, 8:55
- Re: Umgang auf jemand Anderes übertragen? - mf4 17.08.14, 12:25
- Klar kann er das - aber nur, wenn er selbst abholt. - Petra28 18.08.14, 23:37
- Re: Umgang auf jemand Anderes übertragen? - shinead 19.08.14, 8:13
- Unter Umständen möglich, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. - Sodapop 22.08.14, 15:05
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Stichwort: Wohl des Kindes