Baby und Job

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Geschrieben von Conifere am 11.12.2013, 10:41 Uhr

Das Wichtigste (und wahrscheinlich auch am besten

als Druckmittel geeignet): Leistungsverweigerung!
Nach dem Gesetz darfst du zuhause bleiben und hast weiterhin Anspruch auf dein Gehalt, wenn die Gehaltszahlungen rückständig sind.
Bleib der Arbeit fern, vielleicht erfolgt die Zahlung dann ja schneller, als man denkt!

 
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