Baby und Job

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Geschrieben von Tinai am 08.03.2012, 12:54 Uhr

Im Übrigen

ist das sogar in Unternehmen mit vielen Beschäftigten ein Kündigungsgrund, der zwar nachgewiesen werden muss und die Prüfung ist streng, aber ich kenne Fälle, in denen die Kündigung als gerechtfertigt vor dem Arbeitsgericht durch ging - keine Abfindung und das in einem Betrieb mit 30 Beschäftigten.

Die Begründung ist dann eine personenbedingte Kündigung, weil die Person die Arbeit nicht ausführen kann aus Gründen, die "in der Person" liegen. So bitte das ist, aber sogar die Rechtssprechung, die ja nur wirklich Arbeitnehmerfreundlich ist wie in kaum einem anderen Land, folgt dem Ziel, dass ein Unternehmen funktionieren muss.

Ich schreibe das - obwohl es für Dich nicth relevant ist - weil ich es schon wichtig finde, dass man sich darauf besinnt, dass hier ein Vertragsverhältnis zustande kommt, für das beide Seiten eine Verpflichtung haben. Und wenn diese Verpflichtung einseitig und dauerhaft nicht erfüllt werden kann, dann ist der Vertrag unsinnig.

Grüße Tina

 
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