Baby und Job

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Geschrieben von mami mit bald bauch am 07.01.2004, 10:41 Uhr

Kind erwaehnen?

hi ich weiß auch nicht genau, ab wann man ein kind erwähnen muss, rechtens gesehen jedenfalls, aber ich denke mal, es ist ja dein kind, warum also verschweigen. wenn sie dich nehmen wollen, dann doch auch weil du gute zeugnisse hast und evlt. bestimmt auch gute leistungen erbringen kannst. also warum das kind verschweigen. wie willst du dann deinem chef erklären, wenn das kind mal krank ist und du musst zu hause bleiben *ähm chef ich kann heute nicht zur arbeit kommen, mein sohn ist krank* der fragt sich dann bestimmt, seit wann du ein kind hast, ging aber schnell *grins*

ne frage, bist du alleinerziehend oder verheiratet oder in einer lebensgemeinschaft. also wir haben 2 kinder, das 3. ist unterwegs, damals als ich mich mit dem 1. beworben hatte, habe ich dann nicht ledig + 1 kind hingeschrieben, weil wir sind nicht verheiratet, sondern eheähnliche Lebensgemeinschaft + 1 kind. das heißt es gibt im notfall noch einen partner, der im krankheitsfall auch auf das kind aufpassen kann.

aber wenn du natürlich alleinerziehend bist dann kannst du ja nur ledig und 1 kind hinschreiben.

aber der wille zur arbeit ist ja da.

ich drücke dir jedenfalls die daumen
ganz liebe grüße
katrin

 
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