Geschrieben von claudih am 02.03.2006, 9:47 Uhr |
zwei Fragen: 1) Kind krank 2) Zeit zum Stillen
also,
mit den kranktagen.
da zahllt zum einen die krankenkasse für 10 tage pro jahr und kind einkrankengeld, wenn der kinderarzt den ausfall bescheinigt. also, kinderarzt schreibt dir eine bescheinigung für die betreuung des kindes. davon braucht die krankenkasse einen zettel.
der öffentliche dienst gibt aber z.B. in nrw solche kranktage für die betreuung von im haushalt lebenden personen. wir haben hier 4 tage vom ag, wenn die bescheinigung vom arzt vorliegt. und das bei normaler lohnfortzahlung. mach dich bei euch in der verwaltung schlau, wie das läuft mit den tagen vom ag.
bei den stillzeiten kenne cih mich nciht aus.
gruß
claudia
- zwei Fragen: 1) Kind krank 2) Zeit zum Stillen - kristin_L 01.03.06, 21:48
- Re: zwei Fragen: 1) Kind krank 2) Zeit zum Stillen - claudih 02.03.06, 9:47
- Stillzeiten - mayaa 02.03.06, 10:00
- Re: zwei Fragen: 1) Kind krank 2) Zeit zum Stillen - berita 02.03.06, 17:24
- Re: zwei Fragen: 1) Kind krank 2) Zeit zum Stillen - Kristin_L 02.03.06, 21:22
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