Baby und Job

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Geschrieben von claudih am 02.03.2006, 9:47 Uhr

zwei Fragen: 1) Kind krank 2) Zeit zum Stillen

also,

mit den kranktagen.

da zahllt zum einen die krankenkasse für 10 tage pro jahr und kind einkrankengeld, wenn der kinderarzt den ausfall bescheinigt. also, kinderarzt schreibt dir eine bescheinigung für die betreuung des kindes. davon braucht die krankenkasse einen zettel.
der öffentliche dienst gibt aber z.B. in nrw solche kranktage für die betreuung von im haushalt lebenden personen. wir haben hier 4 tage vom ag, wenn die bescheinigung vom arzt vorliegt. und das bei normaler lohnfortzahlung. mach dich bei euch in der verwaltung schlau, wie das läuft mit den tagen vom ag.

bei den stillzeiten kenne cih mich nciht aus.

gruß

claudia

 
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