Geschrieben von berita am 02.03.2006, 17:24 Uhr |
zwei Fragen: 1) Kind krank 2) Zeit zum Stillen
Hallo,
hab das grade durch :-) Du musst auf jeden Fall mit dem Kind zum Arzt. Der stellt dir eine Bescheinigung aus, fuer wie viele Tage du das Kind betreuen musst. Auf der Rueckseite fuellst du einiges aus (gibst zum Beispiel deine Bankverbindung an) und schickst die Bescheinigung an die Krankenkasse. Fuer diese Tage ueberweisst dir dann die KK einen bestimmten Anteil deines normalen Gehalts.
Zum Stillen: nach dem Gesetz ist es so, dass man soviel Zeit zum Stillen bekommt, wie man braucht. Wenn du also waehrend der Arbeitszeit dort hin gehen willst/musst zum Stillen, dann hast du auch das Recht dazu. Etwas anderes ist es, wenn man nach/vor der Arbeit stillt. Manche AG erlassen einem trotzdem Arbeitszeit, glaube aber nicht, dass man darauf einen Anspruch hat.
LG
Berit
- zwei Fragen: 1) Kind krank 2) Zeit zum Stillen - kristin_L 01.03.06, 21:48
- Re: zwei Fragen: 1) Kind krank 2) Zeit zum Stillen - claudih 02.03.06, 9:47
- Stillzeiten - mayaa 02.03.06, 10:00
- Re: zwei Fragen: 1) Kind krank 2) Zeit zum Stillen - berita 02.03.06, 17:24
- Re: zwei Fragen: 1) Kind krank 2) Zeit zum Stillen - Kristin_L 02.03.06, 21:22
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