Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Port am 30.10.2020, 14:15 Uhr

Elternzeit Beschäftigungsverbot

Nein, denn in der Elternzeit hast Du ja keinen Verdienstausfall.

Du bekommst im Beschäftigungsverbot das, was Du bekommen würdest, wenn Du zur Arbeit gehen müsstest und würdest. Da Du nicht zur Arbeit gehst, bekommst Du nichts - so einfach!

Arbeitest Du in der Elternzeit und bekommst ein Beschäftigungsverbot, dann steht Dir selbstverständlich Lohnersatz zu.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.