Geschrieben von Port am 30.10.2020, 14:15 Uhr |
Elternzeit Beschäftigungsverbot
Nein, denn in der Elternzeit hast Du ja keinen Verdienstausfall.
Du bekommst im Beschäftigungsverbot das, was Du bekommen würdest, wenn Du zur Arbeit gehen müsstest und würdest. Da Du nicht zur Arbeit gehst, bekommst Du nichts - so einfach!
Arbeitest Du in der Elternzeit und bekommst ein Beschäftigungsverbot, dann steht Dir selbstverständlich Lohnersatz zu.
- Elternzeit Beschäftigungsverbot - Laura1212 30.10.20, 9:50
- Re: Elternzeit Beschäftigungsverbot - WonderWoman 30.10.20, 10:25
- Re: Elternzeit Beschäftigungsverbot - Port 30.10.20, 14:15