Geschrieben von Maikäferchen2017 am 17.09.2019, 11:53 Uhr |
Elternzeit beenden - gibt's da eine Frist?
Guten Morgen, konnte dazu leider weiter nichts im Internet finden, daher hier meine Frage :
Ich bin z. Zt. im 3. Elternzeitjahr und geh währenddessen 3 Vormittage/Woche arbeiten. Nun bin ich erneut schwanger und würde Anfang März wieder in MuSchu gehen (Elternzeit würde sonst bis Mitte Mai gehen). Bisher weiß niemand auf der Arbeit von der jetzigen Schwangerschaft. Muss ich, wenn ich meinen Chef informiere, gleichzeitig bereits schriftlich die aktuelle EZ zum März beenden oder kann ich dieses auch noch einige Wochen vorher machen? Und muss ich ausserdem darauf hinweisen, dass mir der volle AG-Zuschuss zusteht? Dieses ist hier in unserem kleinen Betrieb sicherlich so nicht bekannt...
Re: Elternzeit beenden - gibt's da eine Frist?
Antwort von mellomania am 17.09.2019, 13:38 Uhr
du musst überhaupt nix beenden. das steht dir frei. klar würde ich es auch machen, aber du schreibst von muss :-)
beende auf einen tag vor dem neuen mutterschutz mit attest des gyn. das kannst du theoretisch auch ein paar tage vor dem neuen mutterschutz machen. ABER es kommt auch drauf an, wie dein verhältnis zum chef is. je früher er es weiß, umso eher kann er planen. wenn du es bis kurz vor knapp laufen lässt und er sauer ist,....ich weiß nicht inweiweit dich das ins Aus schiebt..verstehst? und ob das mit dem mutterschaftsgeldzuschuss bekannt ist, das würde ich erstmal abwarten. denn gleich vorher schon aktiv "besserwisserisch" drauf hinzuweisen finde ich nicht gut. das kannst du immer noch machen, falls es nach der TZ berechnet wird
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@Benedikte, du hast Dich noch gar nicht zu Frau Lompschers Mietendeckel geäußert
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