Geschrieben von Möhrchen am 02.07.2020, 10:18 Uhr |
Erhöhung Entlastungsbetrag Alleinerziehende
Weiß jemand vielleicht, wie das umgesetzt werden soll?
Ich habe jetzt gelesen, dass bei Lst.Kl. 2 weiterhin der normale Betrag berücksichtigt wird und man sich die Erhöhung zusätzlich als Freibetrag eintragen lassen kann oder eben bis zum Ausgleich warten muss.
Könnte es passieren, dass eine Nachzahlung droht - bisher musste ich bei der 2 noch nie nachzahlen...hatte immer eine kleine Erstattung.
LG
Möhrchen
- Erhöhung Entlastungsbetrag Alleinerziehende - Möhrchen 02.07.20, 10:18
- Re: Erhöhung Entlastungsbetrag Alleinerziehende - KKM 03.07.20, 12:52