Geschrieben von germanit1 am 14.03.2023, 16:42 Uhr |
Kitabeiträge.. Behördensprache
In dem Jahr muss man fuer keines der Kinder bezahlen.
"Sofern aufgrund dieser Regelung das Land NordrheinWestfalen den Elternbeitrag für dieses Kind übernimmt, werden alle Kinder dieser Beitragsgemeinschaft (der/dem Beitragspflichtigen zuzuordnende Kinder) in diesem entsprechenden Zeitraum beitragsfrei gestellt. "
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- Kitabeiträge.. Behördensprache - Mephis 14.03.23, 9:17
- Re: Kitabeiträge.. Behördensprache - Lena_1922 14.03.23, 9:55
- Re: Kitabeiträge.. Behördensprache - germanit1 14.03.23, 16:42
- Re: Kitabeiträge.. Behördensprache - Mephis 14.03.23, 17:02
- Re: Kitabeiträge.. Behördensprache - minnie_74 16.03.23, 19:58
- Re: Kitabeiträge.. Behördensprache - Mephis 14.03.23, 17:02
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