Geschrieben von Thunderhark am 25.05.2019, 16:43 Uhr |
Kündigen wegen fehlender Kinderbetreuung
Hallo ihr lieben
Und zwar geht es darum momentan bin ich noch bis zum 20.06 in Elternzeit. Leider muss ich meinen Ausbildungsvertrag kündigen da ich erst ab dem 01.08 ein Kindergartenplatz habe. Da ich dem Arbeitsamt dann aber auch nicht zur Verfügung stehe frage ich mich jetzt bei wen ich mich wenden soll damit ich trotzdem versichert bin.
Ich bedanke mich schonmal für die hilfe
Re: Kündigen wegen fehlender Kinderbetreuung
Antwort von Felica am 25.05.2019, 16:47 Uhr
Entweder selbst versichern oder falls verheiratet evtl in die Versicherung deines Mannes. Ansonsten bliebe noch zu prüfen ob ihr Anspruch auf Hartz4 habt
Noch besser, mit dem AG sprechen sofern du die 3 Jahre EZ noch nicht voll genutzt hast ob er einer Verlängerung zustimmt. Im absoluten Notfall Druck beim JA machen und auf den Rechtsanspruch pochen den ihr habt auf Betreuung.
Hast Du noch alten Urlaub ?
Antwort von Ellert am 26.05.2019, 9:04 Uhr
Ausbildungsvertrag kündigen würde ich unbedingt versuchen zu vermeiden
hast Du noch alten Urlaub oder Dein Mann der das dann machen könnte
jemand der das Kind im Übergang nehmen könnte ?
dagmar
Re: Kündigen wegen fehlender Kinderbetreuung
Antwort von QueenMum am 26.05.2019, 14:07 Uhr
Sei mir nicht böse, aber eine Ausbildung schmeißen wegen 1,5 Monate Überbrückung finde ich nicht gut. Denn auch ein späterer AG wird danach fragen. Du kannst dich ans Jugendamt wenden zwecks Tagesmutter für die kurze Betreuung oder auch unbezahlte Freistellung kann man nehmen dann ist man trotzdem versichert, oder Urlaub oder oder oder. Es gibt immer Mittel und Wege, aber arbeitslos melden wegen sowas würde ich niemals.
Re: Kündigen wegen fehlender Kinderbetreuung
Antwort von kuestenkind68 am 28.05.2019, 1:00 Uhr
Auf keinen Fall kündigen!
Geh zum Jugendamt, sag denen, dass du ab dem 20.6. wieder arbeiten musst und eine Betreuung brauchst, weil du sonst deine Ausbildung verlierst. Die werden dir sicher helfen. Ansonsten frag im Freundeskreis, im Internet, gib ne Anzeige auf, dass du eine Tagesmutter, Oma etc. suchst.
Apropros Oma: können die Großeltern nicht ggf die paar Wochen überbrücken? Notfalls abwechselnd. Oder warum nimmt der Vater dann nicht die 6 Wochen Elternzeit? Das steht ihm doch auch zu...
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