Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Dagi am 06.12.2020, 11:18 Uhr

Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld

Hallo ihr Lieben,

Ende Januar gehe ich in den Mutterschutz. Aktuell erhalte ich leider Arbeitslosengeld 1 seit April 2020. Das Unternehmen wollte mir keine Teilzeitanstellung anbieten, obwohl dies vor meiner Elternzeit besprochen worden ist.

Das Arbeitsamt sagte mir bereits, dass ich ab dem 30.01.2021 kein Arbeitslosengeld 1 mehr bekomme, da ich in Mutterschutz bin und nicht vermittlungsfähig bin. Sonstige Hilfen erhalte ich nicht, da mein Mann gut verdient.

Ich bin aktuell davon ausgegangen, dass ich während meines Mutterschutzes kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalte, ebenso das mein Elterngeld nur 300 Euro betragen wird, da ich ja nicht in einem Angestelltenverhältnis war, sondern arbeitslos.

Nun habe ich gelesen, dass mein Arbeitslosengeld doch berücksichtigt wird??

Kann mir hier vllt jemand weiterhelfen zwecks Berechnung des Mutterschutzgeldes und Elterngeldes? Da ich beim Arbeitsamt gemeldet habe , nur Teilzeit vorerst zu arbeiten, habe ich seit April 925 Euro erhalten.

Danke für Eure Bemühungen und Erfahrungswerte.

 
5 Antworten:

Re: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld

Antwort von Port am 06.12.2020, 12:16 Uhr

ALG wird mit Null berechnet. Frag im Rechtsforum genauer nach. Schreib dazu, wann das erste Kind geboren wurde und wie lange Du Elternzeit hattest.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld

Antwort von sibs1 am 06.12.2020, 14:20 Uhr

Hallo,

das Arbeitslosengeld wird nicht fürs Elterngeld mit herangezogen. Ich habe vor fast 14 Jahren Mutterschaftsgeld in Höhe von Arbeitslosengeld erhalten. Ob das noch so ist, weiß ich nicht. Frage doch am besten bei deiner Krankenkasse nach.

LG Sibs

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld

Antwort von Felica am 06.12.2020, 15:32 Uhr

Nein, ALG1 wird mit 0 € einfließen. Mindestsatz wird es werden. Weil du erstens schon sehr lange arbeitslos bist und weil ich mal davon ausgehe das dein erstes Kind jetzt schon älter als 2 Jahre ist.

Mutterschaftsgeld bekommst du allerdings wenn du zu Beginn des Mutterschutzes noch Anspruch auf ALG1 hättest. In Höhe Krankengeld.

Noch besser wäre gewesen, auch um Anspruch auf EZ zu haben, du hättest, sofern möglich, die EZ verlängert. weiß ja nicht ob du beim ersten Kind die kompletten 3 Jahre ausgeschöpft hattest. Dann gäbe es jetzt zwar die gleichen Gelder, aber di wärst nach dem EG krankenversichert. Da wirst du also nun schauen müssen welche Lösung für dich in Frage kommt wenn das EG für Kind 2 durch ist. Anspruch auf EZ hast du wie gesagt nicht mangels AG. Um auch nach dem EG noch evtl Restanspruch auf ALG1 geltend zu machen müsstest du dann auch für beide Kinder eine Kinderbetreuung haben. Würde mich also zeitnah drum kümmern. Über ALG1 wärst du dann auch nach dem EG wieder versichert. Fällt das weg, bliebe sich selbst zu versichern oder sofern möglich, in die Familienversicherung des Mannes.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld

Antwort von Dagi am 06.12.2020, 16:40 Uhr

Danke für die Rückmeldungen.

Mein 1. Sohn hat bereits seit längerem einen Kita Platz. Ich war vor meiner Arbeitslosigkeit im April noch im Angestelltenverhältnis.
Ich habe bei meinem ersten Sohn 2 Jahre Elternzeit genommen, diese endete im April 2019.
Nach dem Mutterschutz gehe ich natürlich in die Familienversicherung, da ich verheiratet bin.

Ich lasse mich beim Elterngeld einfach überraschen, ich gehe nämlich auch vom Mindestsatz i.H.v.EUR 300,00 aus. Diese werde ich auf zwei Jahre splitten lassen, wenn möglich.

Ich hätte noch 2 Monate Anspruch auf ALG1 nach meiner Erziehungszeit. Ich werde nach der Geburt meines 2. Sohnes für zwei Jahre in Erziehungs"urlaub" gehen.

Liebe Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld

Antwort von Felica am 06.12.2020, 18:35 Uhr

Wie gesagt, ist nichts mit Erziehungsurlaub. Du bist Hausfrau. Sonst nichts. Zufälligerweise bekommst du dann eben Elterngeld. Rechtlich gilst du als Hausfrau.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.