Geschrieben von Dagi am 06.12.2020, 11:18 Uhr |
Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld
Hallo ihr Lieben,
Ende Januar gehe ich in den Mutterschutz. Aktuell erhalte ich leider Arbeitslosengeld 1 seit April 2020. Das Unternehmen wollte mir keine Teilzeitanstellung anbieten, obwohl dies vor meiner Elternzeit besprochen worden ist.
Das Arbeitsamt sagte mir bereits, dass ich ab dem 30.01.2021 kein Arbeitslosengeld 1 mehr bekomme, da ich in Mutterschutz bin und nicht vermittlungsfähig bin. Sonstige Hilfen erhalte ich nicht, da mein Mann gut verdient.
Ich bin aktuell davon ausgegangen, dass ich während meines Mutterschutzes kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalte, ebenso das mein Elterngeld nur 300 Euro betragen wird, da ich ja nicht in einem Angestelltenverhältnis war, sondern arbeitslos.
Nun habe ich gelesen, dass mein Arbeitslosengeld doch berücksichtigt wird??
Kann mir hier vllt jemand weiterhelfen zwecks Berechnung des Mutterschutzgeldes und Elterngeldes? Da ich beim Arbeitsamt gemeldet habe , nur Teilzeit vorerst zu arbeiten, habe ich seit April 925 Euro erhalten.
Danke für Eure Bemühungen und Erfahrungswerte.
- Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld - Dagi 06.12.20, 11:18
- Re: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld - Port 06.12.20, 12:16
- Re: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld - sibs1 06.12.20, 14:20
- Re: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld - Felica 06.12.20, 15:32
- Re: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld - Dagi 06.12.20, 16:40
- Re: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld - Felica 06.12.20, 18:35
- Re: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld - Dagi 06.12.20, 16:40
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