Geschrieben von falue am 22.05.2019, 10:40 Uhr |
Partnermonate splitten & Elterngeld
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Spliiting der Partnermonate und der Zahlung des Elterngeldes.
Wird einem zumindest für einen Monat Elterngeld gewährt wenn man die Partnermonate so splittet, dass man einen Monat innerhalb der ersten 14 Monate nimmt und den zweiten Monat z.B. im 20. Monat? Oder wird das Elterngeld dann komplett verwehrt?
Konkret:
Unser Sohn ist am 26.10.18 zur Welt gekommen. Mein Plan war den ersten Partnermonat vom 26.07.19 - 26.08.19 zu nehmen. Den zweiten dann ein Jahr später 26.07.20 - 26.08.20.
Das Elterngeld wir ja nur die ersten 14 Monate gezahlt. Damit würde der zweite Monat defitiv rausfallen. Frage ist, ob damit auch für den ersetn Monat nicht gezahlt würde.
Danke und Gruß
Flo
Re: Partnermonate splitten & Elterngeld
Antwort von QueenMum am 22.05.2019, 12:17 Uhr
Die Frage ist etwas kompliziert gestellt. Hast du denn Elterngeld + oder das normale ? Beim normalen läuft dies ja dann im 1 Lebensjahr und dein Partner hat auch 2 Monate. Wenn dein Kind bereits im Oktober kam ist es ja jetzt schon recht spät un dies alles zu entscheiden. Wenn du kein Elterngeld + hast kannst du dies nächstes Jahr nicht mehr nehmen man kann nur die jetzt verbleibenden so lassen oder in + umwandeln.
Re: Partnermonate splitten & Elterngeld
Antwort von Felica am 22.05.2019, 12:40 Uhr
Du musst 2 Monate vor Ende des 14ten Lebensmonat nehmen. Lebensmonat geht bei dir aber vom 26.ten bis zum darauf folgenden 25ten.
Nimmst du weniger wie 2 Monate, erlischt der komplette Anspruch. Mögliche Kombinationen wären 2 Basis-EG-Monate, 4 EG-Plus-Monate oder 1 Basis-EG-Monat und 2 EG-Plusmonate. Da du dich für 2 Jahre festlegen musst bei der Meldung der EZ und bei Splittung dazwischen keinen Kündigungsschutz hast, würde ich die Monate auch nicht zu weit auseinander trennen. Das ein Jahr dazwischen liegt dürfte auch eher nicht gehen da ab dem 15ten Monat EG durchgehend bezogen werden muss von mindestens immer einem Elternteil.
Mein Rat wäre die 2-4 Monate an einem Stück zu nehmen. Ob Basis oder EG Plus müsst ihr schauen. Möglich wäre ja zB vom 26.10-25.12.19 als Basis. Oder Alternativ 26.10.15.02 als EG Plus wenn zB dazu gearbeitet werden soll. Oder dritte Variante 26.10-25.11 Basis-Eg mit komplett daheim und dann vom 26.11-25.01 als EG Plus mit TZ dazu. Gibt noch andere Varianten.
Re: Partnermonate splitten & Elterngeld
Antwort von QueenMum am 22.05.2019, 13:14 Uhr
Das Kind wurde 2018 geboren ? Wie sollte das den gehen ? Oder es wurde falsch geschrieben !
Re: Partnermonate splitten & Elterngeld
Antwort von Felica am 22.05.2019, 13:35 Uhr
Wäre mir neu das wir schon Oktober19 gehabt hätten Selbst die 7 Wochen Frist für EZ ist noch nicht knapp, es kommt jetzt gerade erst der Juni. Also noch reichlich Zeit. Zumal man EG bis zu 3 Monate rückwirkend beantragen kann.
Wenn Kind im Oktober 18 geboren, wird es im Oktober 19 erst ein Jahr alt. Heißt im Dezember endet der 14te Lebensmonat. Bis dahin müssen dann die 2 EG-Monate genommen worden sein.
Ich gehe mal davon aus der Vater fragt. Wir wissen nicht welche Art Elterngeld die Mutter gewählt hat. Wenn sie EG Plus gewählt hat ist sie noch lange nicht durch damit. Dann gäbe es noch andere Varianten.
Re: Partnermonate splitten & Elterngeld
Antwort von QueenMum am 22.05.2019, 16:10 Uhr
ja aber oben war die Rede vom 26.07 ? Das wäre mir neu das dies geht.
Re: Partnermonate splitten & Elterngeld
Antwort von Felica am 23.05.2019, 10:45 Uhr
Ach so, da du auf meinen Beitrag geantwortet hast, bin ich davon ausgegangen das du dich darauf beziehst. Und da habe ich ja geschrieben was wie möglich ist. Deshalb war ich verwundert.
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