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Geschrieben von nicole812 am 23.06.2019, 10:33 Uhr

Rechtschutzversicherung Familie/ junge Erwachsene

wir haben unsere Rechtsschutz bislang zweimal genutzt
Einmal vor 2-3 Jahren wegen einen beruflichen Sache und
Im Februar nach einen Unfall.

Jetzt bräuchten wir wohl rechtlichen Beistand in einer Verkehrsrechts Sache, die unseren 18 Jährigen betrifft.

Mein Mann hat nun sorge dasdie Versicherung uns rausschmeisst oder den Vertrag doppelt so teuer macht.
Ist diese Sorge berechtigt?

Oder aber könnte unser Sohn sich selber rechtsschutzversichern obwohl er bei uns familienversichert ist?

Wenn ich jetzt unseren ADAC Mitgliedschaft in eine Plus Mitgliedschaft umwandel- ist dann doch Rechtsschutz mit drin, oder ?
würden wir das dann auch direkt nutzen können?

 
8 Antworten:

Re: Rechtschutzversicherung Familie/ junge Erwachsene

Antwort von kravallie am 23.06.2019, 10:47 Uhr

die sorge ist tatsächlich berechtigt, mir ist das aktuell passiert, allerdings nach 15 jahren und 13 schäden. meine rs hat mir eine höhere selbstbeteiligung angeboten.
manche versicherungen kündigen schon früher, ließ ich mir sagen.
ich würde es aber in eurem fall riskieren, denn der junge hat bei neuabschluß auch beim adac sicher eine wartezeit.

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Re: Rechtschutzversicherung Familie/ junge Erwachsene

Antwort von QueenMum am 23.06.2019, 10:54 Uhr

Also ihr müsstet eure bestehende nehmen, denn wenn Ihr jetzt ADAC Plus abschließt greift diese nur für kommende Fälle. Ich würde erstmal ruhig bleiben, bei normalen Fällen kündigen diese nicht.

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ADAC Plus hat integrierte Rechtsschutz ?

Antwort von Ellert am 23.06.2019, 10:58 Uhr

Bist Du da sicher ?

Abgesehen davon musst Du schauen ob Eure Versicherungen Kinder ab 18 noch einschliessen, das machen einige solange Kindergeld fliesst, andere muss man ab 18 selbst versichern

dagmar

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Re: @ Ellert

Antwort von nicole812 am 23.06.2019, 11:29 Uhr

Nööö bin ich nicht sicher. Hab ich gehört.

Also das wir die ADAC Plus inkl. Kinder bekommen würden, das hatten die uns angeboten.

In unser jetzigen Rechtsschutz sind die Kinder solange sie in der Ausbildung sind mit drin.
Aber.... müsste man das nutzen oder dürfte er sich trotzdem selber versichern?

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Re: @ Ellert

Antwort von lilly1211 am 23.06.2019, 13:37 Uhr

Er darf sich freilich selbst versichern.

Hat dann aber keine Deckung für diesen bereits eingetretenen schaden.

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Re: @ Ellert

Antwort von Ellert am 23.06.2019, 19:09 Uhr

huhu

habt Ihr denn die Rechtsstreite bisher verloren ?
Denn nur dann würde ich überhaupt andenken dass er sich selbst versichert.
Und normal sind bereits entstandene Probleme nicht versichert, auch wenn er sich jetzt noch selbst absichert.

In unserer Rechtsschutz waren die auch noch drin bis das Kindergeld endet, auch in der Haftpflicht.
Bei der Reiseversicherung dagegen war mit 18 schluss, die brauchten sie selbst

Wir haben die ADAC Plus Mitgliedschaft aber ich bin fast sicher dass da keine Rechtssschutz drin ist, Rücktransport etc aber auch unsicher ob die über 18 noch greifft, meine hatten mit eigenem Auto dann eine eigene Mitgliedschaft


dagmar

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Re: Danke für eure Meinungen

Antwort von nicole812 am 24.06.2019, 11:24 Uhr

wir warten jetzt mal ab und schauen was er für einen Anhörungsbogen bekommt und entscheiden dann, ob Anwalt oder nicht.
Im Moment denke ich das müsste auch ohne gehen....

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Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses

Antwort von Mauersegler am 24.06.2019, 19:40 Uhr

Es gibt auch Rechtsschutzversicherungen, die man nach dem Schaden, für den man sie benötigt, abschließen kann. Einfach mal Google oder Vergleichsportale befragen und aufs Kleingedruckte achten.
In der Regel wird es dann natürlich etwas teurer...

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