Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von David F. am 17.03.2021, 16:16 Uhr

Was steht uns zu :-(

Hallo :-)
Wir haben folgende Problematik und ich dachte mir, ich hole mir ein wenig Rat ein.

Es geht um folgendes, meine Freundin ist nun in der 28 SSW und eventuell könnten wir ein
Frühchen bekommen.
Sie hat noch bis zum September letzten Jahres gearbeitet und ihr Vertrag lief Februar aus und ich studiere.
Wir haben nun bezüglich Unterstützung ein paar Telefonate geführt und sind ziemlich verwirrt, weil jeder etwas anderes sagt.
Zum Finanziellen, sie bekam bis zum Februar 1500 Euro Netto und ich erhalte 500 Euro durch meinen Nebenjob.

Nun meine Frage. Was steht uns zu und was könnte man bekommen?

Liebe Grüße

 
7 Antworten:

Re: Was steht uns zu :-(

Antwort von kravallie am 17.03.2021, 19:01 Uhr

was sagt man denn so?

ich würde alg2 beantragen, elterngeld wird nicht massig viel sein....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was steht uns zu :-(

Antwort von Ellert am 17.03.2021, 19:36 Uhr

huhu

2000.- netto zu zweit bis Februar hat Euch ja ggf auch Rücklagen bilden lassen so dass Ihr die Anschaffungen fürs Baby machen könnt, zumindest gebrauchte Sachen.
Was bekommt Ihr denn jetzt an Geld, mit den 500.- von Dir könnt Ihr ja schlecht leben.
Bekommst Du denn Bafög ?
Ein Frühchen gibt zwar mehr "Mutterschutz" aber nicht mehr Geld,
Elterngeld und Kindergeld und Deine 500.- reichen nicht zum Leben
jetzt sind ja Semesterferien, ggf die Stunden aufstocken und mehr als 500.- verdienen ?
Im Dümmsten Falle der Gang zur Arge,
Wohngeld und Kinderzuschlag weden vermutlich nicht reichen zum Leben.

Eine Überlegung wert evtl dass Deine Freundin nach dem Mutterschutz wieder arbeiten geht da sie ja halbwegs gut verdient und Du ein oder zwei Semester daheim bleibst ?
Wie hattet Ihr das denn geplant ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was steht uns zu :-(

Antwort von MenschPapa am 17.03.2021, 21:52 Uhr

In 1. Linie steht es euch zu, euch selbst zu informieren. Wie habt ihr euch dass den gedacht als ihr vor ca. 29 Wochen Sex hattet? Dass sich alles von alleine finden wird und man ja sicher irgendwo Geld bekommt? Tipp: Bewerben, bewerben, bewerben und sobald das Kind 1 Jahr alt ist, in die Krippe geben. Und du solltest dein Studium zügig abschließen und dich ebenfalls bewerben.

Wenn deine Freundin ALG2 beantragt, dann musst du dich auch "ausziehen". Das Jobcenter möchte von deiner Freundin nämlich wissen ob die Vaterschaft anerkannt ist (wenn ihr nicht verheiratet seid), ob ihr getrennt lebt, wer deine Freundin finanziell unterstützt, was du selbst an Einkommen hast, ob du oder deine Freundin von anderen finanziell unterstützt werden usw. usw. usw. ALG2 ist eine KANN-Leistung. Sie wird nur gewährt, wenn viele verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Ihr solltet also eure Unterlagen in Ordnung bringen und den Antrag bzw. die Anträge stellen.

PS. Versteht mich nicht falsch: Es ist wunderschön, dass deine Freundin ein Kind bekommt und ihr Eltern werdet, aber denkt daran, dass ihr nun extrem viel Verantwortung für dieses Kind tragt. Für seine Erziehung, seine Zukunft und seine finanzielle Absicherung. Entsprechend solltet ihr nicht blauäugig durch die Welt gehen, sondern euch rechtzeitig über verschiedene Sachen informieren und alles notieren, Termine einhalten und euren Alltag organisieren. Weil: Einfach mal in ein Forum gehen und fragen "Was steht uns zu", klingt, Pardon, ziemlich bequem.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was steht uns zu :-(

Antwort von luvi am 17.03.2021, 22:23 Uhr

Hallo,
Wie meinst du das? Sie arbeitete bis September und ihr Vertrag lief Februar aus? War sie bis Februar im Beschäftigungsverbot?

Wenn sie tatsächlich bis Februar Gehalt bekommen hat, wird das Elterngeld auch nicht soooo niedrig, da ja auch bald der Mutterschutz beginnt bzw. sogar das Baby noch früher kommt.

Ihr könnt zusätzlich zum Elterngeld auch Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen. Da gibt es durch das Elterngeld auch andere Freibeträge als normal.

Alles Gute für euch!

LG luvi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was steht uns zu :-(

Antwort von MenschPapa am 18.03.2021, 14:13 Uhr

Insofern die beiden überhaupt zusammen wohnen (bzgl. Wohngeld). Wenn sie nicht verheiratet sind und getrennt leben, dann wird das mit den Anträgen etwas anstrengender.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

anstrengender?

Antwort von kravallie am 18.03.2021, 18:01 Uhr

nö, wenn sie alleine lebt, ist das viel einfacher.
er wird maximal zu unterhalt verdonnert, den er eh nicht leisten kann, aber wenn er verdient zurückzahlen muss.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: anstrengender?

Antwort von MenschPapa am 24.04.2021, 23:48 Uhr

Trotzdem finde ich diese ständigen Fragen "Was steht uns zu?" in den Überschriften ziemlich frech. Wenn da stehen würde "Wo erhalte ich Hilfe und Unterstützung?", dann wäre das in meinen Augen höflicher und man würde auch eher helfen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.