Oktober 2012 Mamis

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Geschrieben von NAG-Hasi, 8. SSW am 22.02.2012, 19:09 Uhr

AG - unfassbar....

Ich meine nicht, dass der AG sich damit rausreden kann, dass der Beschluss vor der Bekanntgabe der Schwangerschaft gefällt wurde. Das würde der Willkür doch Tür und Tor öffnen und wäre nicht im Sinne des Mutterschutzes. Ich würde mich an deiner Stelle von einem Anwalt oder zumindest einer Gewerkschaft beraten lassen, ob die das so überhaupt dürfen. Arbeiten willst du da wahrscheinlich eh nicht mehr bzw. Dann kündigen sie dich nach der Elternzeit, aber für die Zeit der Schwangerschaft und die Höhe des Elterngeldes ist es wirklich wichtig, dass du jetzt kämpfst!

 
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