Oktober 2012 Mamis

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Geschrieben von Tina (B), 14. SSW am 22.02.2012, 19:32 Uhr

AG - unfassbar....

Das Problem ist ja, dass der AG gar nicht kündigen muss, weil der Vertrag durch die Befristung sowieso endet. Und niemand kann den AG zwingen, den Vertrag zu verlängern. Jedenfalls ist dieser Fall nicht vom MutterSchG umfasst. Hier sind nur Kündigungen innerhalb der Schwangerschaft ausgeschlossen.
Eine Beratung vom Anwalt würde ich aber auch unbedingt empfehlen.

LG Tina

 
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