Geschrieben von Schnuppel am 21.08.2019, 9:06 Uhr |
Das liebe Geld.....
Also wenn im Vertrag 80% verankert sind, müsste es dann rechtlich auch die Grundlage im BV sein. Anders sieht es aus wenn du es nur planst.
Hast du denn die Steuerklasse berücksichtigt und seid ihr in einer 3/5 Aufteilung zu deinen gunsten? Das mache ich gerade falls plan b nkcht aufgeht. Tatsächlich sind wir daher derzeit eher etwas "knapp" aber ich sehe es als Zwangssparen, dass wir dann mit der lohnsteuererklärung wieder bekommen.
Oder
Bzw. Hattest du zufällig Elterngeld plus und warst noch in 2019 Elterngeldempfänger (geht bis zum 14. Monat)? Dann könntest du nämlich über eine selbstständigkeit Anhand des Kalenderjahres 2016 berechnet werden. Bei mir ist bei Geburt 2019 ja nicht voll abgeschlossen deshalb werde ich es so nutzen
- Das liebe Geld..... - Anka! 17.08.19, 21:39
- Re: Das liebe Geld..... - subidu 18.08.19, 12:04
- Re: Das liebe Geld..... - subidu 18.08.19, 12:07
- Re: Das liebe Geld..... - Gleya 18.08.19, 13:03
- Re: Das liebe Geld..... - Senseo 18.08.19, 19:45
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