November 2017 Mamis

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Geschrieben von Senseo am 21.08.2019, 23:16 Uhr

Das liebe Geld.....

Ich habe gerade §11 des Mutterschutzgesetztes gelesen.

Es zählen die letzten 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft.
Falls die Arbeit erst danach aufgenommen wurde die ersten 3 Monate.
Wenn es eine dauerhafte Erhöhung ist, muss diese berücksichtigt werden.

Ich war ein bisschen skeptisch, da es aus meinen Lohnabrechnungen nicht klar hervor geht.

 
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