Juni 2020 Mamis

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von Sasasandra, 29. SSW  am 30.03.2020, 20:16 Uhr

Vermieter

Hey, muss der Vermieter eigentlich von der Schwangerschaft erfahren? Ist mir grad so eingefallen, wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu unserm Vermieter..
Aber irgendwie graut mir bisschen davor.

Liebe Grüße

 
6 Antworten:

Re: Vermieter

Antwort von rose_dust am 30.03.2020, 20:39 Uhr

So weit ich weiß ja
Immerhin steht im Mietvertrag 2 Personen, falls das euer erstes Kind ist
Bei uns steigen auch die NK ein wenig, da ja mehr verbraucht wird
Finde es auch nur fair dem Vermieter gegenüber, vor allem wenn ihr sowieso ein gutes Verhältnis habt

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Re: Vermieter

Antwort von Sasasandra am 30.03.2020, 20:43 Uhr

Hab ihm geschrieben, jetzt weiß er Bescheid ist mir lieber.

Ist es rechtlich festgelegt, dass die NK steigen??

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Re: Vermieter

Antwort von rose_dust am 30.03.2020, 20:47 Uhr

Ich meine nicht
Schau einfach mal im Mietvertrag nach

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Re: Vermieter

Antwort von Marymary1234, 25. SSW am 30.03.2020, 22:02 Uhr

"Mitteilung an den Vermieter
Wer ein gutes Verhältnis zu seinem Vermieter hat, wird ihm schon während der Schwangerschaft vom bevorstehenden Nachwuchs berichten. Doch erforderlich ist das nicht, heißt es beim Deutschen Mieterbund"

Sagt das Internet.

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Re: Vermieter

Antwort von JenNysBoy, 31. SSW am 30.03.2020, 23:16 Uhr

Wir haben es unserem gesagt, aber wir zahlen nicht mehr. Er ist selber gerade Papa geworden und hat sich mit uns gefreut. Also ganz entspannt.

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Re: Vermieter

Antwort von Wunschkind89, 28. SSW am 01.04.2020, 7:25 Uhr

Man ist nicht dazu verpflichtet dem Vermieter eine Schwangerschaft mitzuteilen, die Geburt aber schon. Jede Person, die zum Haushalt dazu kommt muss man melden. Tut man das nicht wäre das ein fristloser Kündigungsgrund.

Mit den NK verhält es sich etwas anders. Die nach Wohneinheit oder qm gerechneten NK erhöhen sich natürlich nicht.
Werden NK pro Person abgerechnet darf der Vermieter diese erhöhen, allerdings erst nach der nächsten BKA und mit schriftlicher Vorankündigung.
NK wie Wasser und Heizung (nach Verbrauch abgerechnet) dürfen sich erhöhen wenn in der nächsten BKA ein deutlich höherer Verbrauch entstanden ist seitdem das Baby da ist.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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