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Geschrieben von M.Ph. am 11.02.2020, 10:48 Uhr

450€ Job nach der Elterngeldzeit Rentenanspruch

Meine Elterngeldzeit ist vorbei und ich arbeite die restliche Elternzeit 30 Std in der Woche bei meinem Hauptarbeitgeber,von dem ich eine Genehmigung für einen 450€ Job habe.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich dann den Renten ausgleich behalte wenn ich einen 450 € Job annehme. (Ich wollte bei der Rentenversicherung nachfragen doch seit einer Woche habe ich noch nichts von denen gehört und am Telefon ist auch keiner erreichbar).

Wäre schade wenn ich ein gutes Angebot verstreichen lassen müsste nur weil ich und sonst anscheinend auch keiner sich auskennt oder überlastet ist.

 
8 Antworten:

Re: 450€ Job nach der Elterngeldzeit Rentenanspruch

Antwort von lymue92 am 11.02.2020, 11:28 Uhr

Mit Vollzeit föhrst du besser.

1. Sind die 450 € ohne Sozielabgaben. Fliest also weder in Rente noch Arbeitslosengeld noch Krankengeld und Elterngeld rein.

2. Du musst dafür dennoch Einkommensteuer zahlen. Damit bist du als Multijobber in Steuerklasse 6. Vom Minijob bleibt da kaum was übrig.

Daher wollen die meisten Minijobber das ohne Anmeldung machen. Es lohnt nicht. Nur wenn du Elterngeld, Rente oder Arbeitslos bist macht es Sinn.

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Re: 450€ Job nach der Elterngeldzeit Rentenanspruch

Antwort von Felica am 11.02.2020, 12:03 Uhr

450 € Jobs ist das Kleinhalten der Frauen. Würde ich nie machen außerhalb der EZ. Innerhalb OK, aber danach, mit Sicherheit nicht.

Du kannst da nur verlieren. Sei es bei Rente, ALG1, Mutterschaftsgeld, Krankenversicherung. Und das um 50 € Sozialabgaben zu sparen.

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Re: 450€ Job nach der Elterngeldzeit Rentenanspruch

Antwort von Felica am 11.02.2020, 12:05 Uhr

Gerade gesehen, du planst das zusätzlich zum TZ-Job. OK kann man machen, würde ich aber auch nicht, dann besser den TZ-Job aufstocken.

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Re: 450€ Job nach der Elterngeldzeit Rentenanspruch

Antwort von Saarlandmami2 am 11.02.2020, 12:49 Uhr

Möchte noch zu bedenken geben, dass die AP innerhalb der Elternzeit schon 30 h Woche arbeitet und zusätzlich den 450€

Da kommt sie doch über die Zeiten?

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Re: 450€ Job nach der Elterngeldzeit Rentenanspruch

Antwort von Kira-Engel am 11.02.2020, 15:59 Uhr

Man kann freiwillig während dieser Zeit in die RV einzahlen, dann wird das angerechnet.
Allerdings bleibt dann nicht viel übrig.

Zwickmühle

Zahlst du nix ein und es passiert etwas oder du wirst andersweitig Arbeitsunfähig, dann steht dir auch keine Rente zu, da du die letzten 5 Jahre nix in die gesetzliche RV einbezahlt hast.

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Re: 450€ Job nach der Elterngeldzeit Rentenanspruch

Antwort von Andee92 am 11.02.2020, 17:07 Uhr

Ich habe auch auf 450€ gearbeitet 2 Jahre. Ich wüsste nichts von "klein halten der Frau". War für mich super nicht komplett aus dem Beruf raus zu sein.
Ich habe freiwillig in die Rentenversicherung eingezahlt. Und 10 Jahre ab Geburt des Kindes wird es dir auch angerechnet.
Ebenso ist man garantiert nicht in Steuerklasse 6. 450€ zählt da nicht zu. Bei niemandem. Sonst wäre fast jeder in Steuerklasse 6, den ich kenne. :D
Ich würde neben meinem TZ-Job auch auf Basis dazu verdienen, wenn die Möglichkeit besteht. Da ist nichts bei.
Einzahlen in die Rentenversicherung ist, wie gesagt, möglich. Ist halt nur nicht viel.
LG

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Re: 450€ Job nach der Elterngeldzeit Rentenanspruch

Antwort von Perspektiven am 12.02.2020, 3:48 Uhr

Hallo M.Ph.,

ichhabe folgendes gefunden:

Als Minijobberin ist man versicherungspflichtig in der Rentenversicherung und zaht im gewerblichen Bereich einen kleinen Eigenanteil zur Rentenversicherung in Höhe von derzeit 3,6 % des Verdienstes.
Man hat jedoch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen und zahlt dann keinen Eigenanteil. Dies ist sogar sinnvoll, weil man sich alle Ansprüche in der Rentenversicherung bereits aufgrund der Kindererziehungszeit mit 1 Entgeltpunkt je Kind sichert.

Ich hoffe, das trifft Deine Frage mit "Renten ausgleich" einigermaßen.

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Re: 450€ Job nach der Elterngeldzeit Rentenanspruch

Antwort von M.Ph. am 13.02.2020, 7:37 Uhr

Danke für die vielen tipp`s

Aber mir geht es nicht um Rente einzahlen sondern ich bekomme für die Kindererziehung Rentenpunkte also einen ausgleich auf nicht verdientes Geld während der Erziehungszeiten von der Rentenversicherung, Hier wird von 30Std in der Woche Max. gesprochen die ich dann ja überschreite das wiederum egal ist da ich kein Elterngeld mehr erhalte. TZJob aufstocken geht auch nicht da ich während der Woche ja auf die Kinder aufpasse der 450€ Job ist am Wochenende und währe eine tolle Ergänzung um die Woche mit arbeit voll zu bekommen :-) (was mach ich bloß wenn meine Lieblinge ausziehen) .

Die Rentenversicherung ist jetzt schon seit 10 Tagen telefonisch nicht erreichbar und schriftlich gibt es auch keine Antwort


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Meine Elterngeldzeit ist vorbei und ich arbeite die restliche Elternzeit 30 Std in der Woche bei meinem Hauptarbeitgeber,von dem ich eine Genehmigung für einen 450€ Job habe.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich dann den Renten ausgleich behalte wenn ich einen 450 € Job annehme. (Ich wollte bei der Rentenversicherung nachfragen doch seit einer Woche habe ich noch nichts von denen gehört und am Telefon ist auch keiner erreichbar).

Wäre schade wenn ich ein gutes Angebot verstreichen lassen müsste nur weil ich und sonst anscheinend auch keiner sich auskennt oder überlastet ist.

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