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Geschrieben von Danyshope am 21.10.2016, 22:57 Uhr

Beschäftigungsverbot

Na, der Arzt hätte dir eh kein BV geben dürfen. Das hätte nur Dein Arbeitgeber machen dürfen. Hätte der Arzt aber auch wissen müssen.

Ansonsten, nein wegen Arztwechsel verfällt das BV nicht. Aber der AG und eben auch die KK können das BV per se anzweifeln weil eben der Arzt es zu unrecht ausgestellt hat. Der AG könnte nämlich auch hingehen und sagen, ich habe einen Job den die Schwangere in Vereinbarkeit mit dem Mutterschutz ausüben kann - und das darf er über die komplette dauer des BV. Und dann musst Du arbeiten.

Der Arzt darf ein BV nur dann aussprechen wenn nicht der Job das Problem ist sondern die Schwangerschaft an sich die Mutter und/oder Kind massiv bedroht. Und wenn das Mittel der Krankschreibung nicht ausreichend ist. Ist die Arbeit dagegen das Problem, darf nicht der Arzt sondern der AG muss das BV aussprechen.

 
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