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von Mutti69  am 29.03.2015, 19:50 Uhr

Bitte Hilfe

Die Geschichte hat aber sicher eine “Vorgeschichte“. Kein Richter beauftragt einen bezahlten Betreuer, wenn der nächste Angehörige im Sinne des Erkrankten einsichtig und verantwortlich handelt.

LG

 
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