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Geschrieben von Danyshope am 29.03.2015, 22:08 Uhr

Bitte Hilfe

Ist aber, so hart und krass es ist, eine völlig andere Sache als die hier. Dort wurde der Betreuuer vorgeschaltet - und der hat dann im Interesse des entsprechenden Patienten zu verfügen. Und ja, dann darf er auch nahe Angehörige usw ausschließen. Hier liegt der Fall aber völlig anders. Solange der Mann nichts dagegen sagt, hat die Ehefrau alle entsprechenden Rechte. Um es mal ganz krass zu sagen, sollte der Ehemann sterben, dann darf die Frau entscheiden ob Organe gespendet werden, Beerdigungsabwicklung, ect. Und nicht Fr. Mama. Warum ist wohl auch im Falle des Todes die Ehefrau vor der Mutter erbberechtigt?

Wegen Konten, klaro, das ist IMMER so im Fall des Tode des Ehepartners. Sobald der Ehepartner stirbt, wird alles "eingefroren" - einfach schon wegen Erbsicherheit. Sollte so zumindestens sein, gehandhabt wird es oft genug anders. Es wird immer wieder gewarnt vor gemeinsamen Konten, auch aus dem Grund.

 
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