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Geschrieben von cube am 19.02.2020, 11:46 Uhr

Damit würdest du alle Mütter/Eltern unter einen Generalverdacht stellen

den sie erst widerlegen müssen während des Besuches.

Ich sage damit nicht, dass es nicht Fälle gibt, bei denen es sinnvoll wäre, rechtzeitig zumindest Hilfe anzubieten.

Aber wie gesagt: als Pflicht käme es einem Generalverdacht gleich. Und das, wo die überwiegende Anzahl der Mütter/Eltern entweder selbst um Hilfe bitten, eine Hebamme eh gerne in Anspruch nehmen oder einfach zB beim 2. oder 3. Kind keine benötigen.

 
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