von Jofrie am 09.02.2022, 13:13 Uhr |
Frage zum Elterngeld
Hallo liebe Mamas, wir bekommen unser erstes Kind in ca. 8 Wochen und ich befasse mich gerade mit dem Elterngeldantrag.
Ich werde für 2 Jahre Elterngeld plus beantragen, da ich von zu Hause aus studiere. Mein Mann ist in Vollzeit beschäftigt und würde auch gerne 2 Monate Elternzeit nehmen. Ich bin mir unsicher, wie wir das beantragen können. Geht das auch noch im Nachhinein, also kann ich zunächst für mich den Antrag einschicken und zu einem späteren Zeitpunkt nimmt er die 2 Monate? Er würde die nicht direkt nach der Geburt nehmen. Oder müssen wir das direkt mit einplanen? Geht es, dass er 2 Monate Basiselterngeld bekommt und ich den Rest der Zeit aber nur Elterngeld plus? Bin mir unsicher bei den Kombinationsmöglichkeiten. Puh, kompliziert...
Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Danke schonmal!
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von Suomi am 09.02.2022, 13:26 Uhr
Dein Partner kann natürlich auch später den Antrag stellen. Beim AG muss er das aber spätestens 7 Wochen vor Beginn seiner EZ machen.
Und Du kannst Elterngeld Plus beantragen und er dann Basiselterngeld.
Im Internet es wirklich so gut erklärt, welche Kombinationen gehen und wann den Antrag stellen muss.
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von Reese am 09.02.2022, 14:08 Uhr
Alternativ würde ich bei Profamilia anrufen, die erklären das auch ganz gut.
Was man aber berücksichtigen muss ist dass es aufgrund von Corona sowohl beim Standesamt als auch bei den Ämtern (Eltern-&Kindergeld) zu längeren Wartezeiten kommt.
Warum auch immer mussten wir z.B. jetzt fast 6 Wochen auf die Geburtsurkunde warten und wahrscheinlich wird’s bei den anderen Anträgen genau so sein…
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von annarick am 09.02.2022, 14:17 Uhr
Als kleiner Tip: es ist für die Väter später erst spannend mit dem Baby, als mama war ich aber wirklich froh, dass mein Mann drei Wochen nach der Geburt zu Hause war.
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von Präriemaus am 09.02.2022, 14:35 Uhr
Noch ein Hinweis für deinen Mann: er muss die beiden Monate als Lebensmonate nehmen, nicht Kalendermonate (also bei Geburt am 5. eines Monats: vom bspw. 5.8.-4.10.). Hängt mit dem Elterngeld zusammen. Und somit hat er auch mehr Urlaubsanspruch, da er nur Abzug bei kompletten Kalendermonaten hat. In diesem Fall hätte er für August und Oktober normalen Urlaubsanspruch. Nur der September fällt raus. Ausnahme wäre vermutlich, wenn das Kind am 1. des Monats geboren wird
Und: Die zwei Monate kann er auch splitten. Mein Mann hatte den 1. Und 11. Lebensmonat EZ. Beim Zweiten Kind werden wir es wieder so machen.
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von mellomania am 09.02.2022, 15:36 Uhr
die ersten beiden monate werden der mutter zu gerechnet und sind IMMER basismonate. du hast theoretisch also diese beiden als basis und dann noch 10 monate, die du splitten kannst und die hälfte erhälst. du bekommst also bis zum 22. lebensmonat EG. der Mann muss, um EG zu erhalten, 2 lebensmonate nehmen, die in den ersten 14 .lebensmonaten des kindes liegen. es hängt vom geburtsdatum ab, an diesem tag beginnt die EZ. wenn er da abweicht erhält er kein EG. 7 wochen vor beginn muss er beim AG bescheid geben. er kann entweder zwei getrennte lebensmonate nehmen oder zwei zusammenhängende. wenn kind an einem 28. geboren z.b. muss seine EZ immer an einem 28. beginnen bis zu einem darauffolgenden 27....
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von Jofrie am 09.02.2022, 19:59 Uhr
Danke für deine Antwort. Das bedeutet ich muss die ersten 2 Monate Basiselterngeld nehmen und kann nicht von Anfang an Elterngeldplus beantragen? Oder meinst du damit die Zeit der Mutterschutzfrist? Gelten diese schon als Elterngeldmonate, sodass mir anschließend dann noch 22 Monate zustehen?
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von pepperle am 09.02.2022, 20:57 Uhr
Wenn du mutterschutz Geld nach der Geburt bekommst musst du für diese Monate basiselterngeld beantragen. Die verbleibenden EG Monate kannst du halbieren für EG plus Monate. Blieben also 20 Monate. Wenn dein Mann in seinen zwei Monaten auch EG beziehen will kannst du im Antrag entweder sofort festlegen wann und hast dann den aufriss auch nur einmal, oder du kreuzt an, dass er diese zu einem späteren Zeitpunkt beantragen wird.
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von drosera am 09.02.2022, 21:46 Uhr
Bekommst du denn überhaupt Mutterschaftsgeld? Du schriebst, dass du von zuhause studieren wirst. Arbeitest du derzeit oder bist du jetzt auch Studentin mit Krankenversicherung ohne Krankengeld?
Ohne Mutterschaftsgeld findet keine Verrechnung statt und dann müsste auch 24 Monate EG Plus gehen.
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von Gernemama am 09.02.2022, 21:55 Uhr
Grundsätzlich besteht ab der Geburt ein Anspruch auf Elterngeld. Vorausgesetzt du erfüllst die Anforderungen für das Elterngeld. In den Fällen, wo du kein Mutterschaftsgeld bekommst oder nur das einmalige Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), kannst du sofort Elterngeld bekommen. Zur Auswahl stehen das Basiselterngeld oder das Elterngeld Plus.....
Www.Elterngeld.de
Du kannst 24 Monate Elterngeld beziehen als egplus
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von Plätzchen am 09.02.2022, 22:23 Uhr
Hallo,
Ich hab mir da auch einen großen Kopf drum gemacht, habe mittlerweile mit der elterngeldstelle telefoniert und die konnten mir sehr gut helfen. Wenn du dir nicht sicher bist wieviele Monate dir nun zustehen, dann benutze einen elterngeldrechner z.b. von bmfsfj.de. da hab ich auch alles eingegeben weil wir basiselterngeld, elterngeld plus und auch den partnerschaftsbonus nutzen. Da kann man schnell mal durcheinander kommen. Einen Tipp noch wenn du elterngeld beantragt: trage im Formular auch die ersten zwei Lebensmonate ein für die du normalerweise Mutterschaftsgeld bekommst. Denn wenn die 8 Wochen schutzfrist z.b. am 5. Des Monats ausläuft, bekommst du ab dem 6. Des Monats schon elterngeld weil das ja nach Lebensmonaten berechnet wird.
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von AlmutP am 09.02.2022, 23:20 Uhr
Mello mania Das mit dem Bezug der Partnerschaftsmonate in den ersten 14 Monaten trifft nur auf das Bisiseg zu, oder?
Also EGplus geht auch danach
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von Jofrie am 09.02.2022, 23:29 Uhr
Nein bekomme ich nicht, da der Vertrag einige Tage vor der Mutterschutzfrist ausläuft. Er war befristet.
Sehr gut zu wissen, danke dir! Dann kann ich Elterngeld also ab dem Zeitpunkt der Geburt erhalten. Ich dachte schon ich stehe in den 2 Monaten nach der Geburt ganz ohne Geld da, da ich ja eben kein Mutterschaftsgeld bekomme oder höchstens die einmaligen 210 € vom Bundesversicherungsamt.
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von Jofrie am 09.02.2022, 23:30 Uhr
Vielen Dank für die vielen Antworten. Die haben mir sehr weitergeholfen.