Geschrieben von nest118 am 27.01.2018, 16:31 Uhr |
Grundbucheintrag
An wen wende ich mich, wenn ich Infos zu Grundbucheinträgen haben möchte?
Re: Grundbucheintrag
Antwort von Pebbie am 27.01.2018, 16:34 Uhr
An das Grundbuchamt der entsprechenden Gemeinde.
Re: Grundbucheintrag
Antwort von nest118 am 27.01.2018, 16:37 Uhr
Danke!
Die können mir sicher auch Auskunft darüber geben, wie die Einträge auszulegen sind, oder?
Re: Grundbucheintrag
Antwort von lillyfee2007 am 27.01.2018, 17:21 Uhr
Das Grundbuch ist allerdings kein öffentlich frei zugängliches Register.
Du musst ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ob sie dir die Einträge erklären hängt wohl eher von den Mitarbeitern ab. Mehr ist dafür ein Notar zuständig.
Re: Grundbucheintrag
Antwort von nest118 am 27.01.2018, 17:25 Uhr
Es geht um unseren Grundbucheintrag.
Ich möchte nur ein Eintrag genau erklärt haben. Irgendwie lässt der sich nicht ganz eindeutig definieren.
Re: Grundbucheintrag
Antwort von Pebbie am 27.01.2018, 17:25 Uhr
Ich sehe das wie Lillyfee, das Erklären kann ein Notar sicherlich besser.
Und jenachdem wie das ist, muss ein Anwalt die Einsicht beantragen, sofern es nicht um Deine Angelegenheiten geht.
Re: Grundbucheintrag
Antwort von Pebbie am 27.01.2018, 17:27 Uhr
Das lasst das über einen Notar laufen.
Ich denke das Grundbuchamt ist nur eine "Verwahrungsstelle" des Eintrages, da sitzen nicht die Fachleute.
Re: Grundbucheintrag
Antwort von nest118 am 27.01.2018, 17:27 Uhr
Danke dir, dann rufe ich Montag unseren Notar an.
Es geht um unseren Grundbucheintrag.
Re: Grundbucheintrag
Antwort von Kinderland am 27.01.2018, 19:08 Uhr
Um einen Grundbuchauszug zu erhalten, musst du nachweisen das du Eigentümer bist.
Re: Grundbucheintrag
Antwort von Patte78 am 27.01.2018, 19:09 Uhr
Hallo, wenn es um euer Grundbuch geht, dann kannst du zu eurem zuständigen Grundbuchamt gehen und dir mit Vorlage des Perso ein Grundbuchkopie drucken lassen.
Dann kannst du genau sehen, was wo in welcher Abteilung steht. Wenn du dazu dann nähere fragen hast, zum Notar.
Wir haben das alles grad hinter uns, wegen Verkauf etc
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...
Antwort von nest118 am 28.01.2018, 9:31 Uhr
Da steht doch, dass es sich um meinen Grundbucheintrag handelt.
Ich hab den hier vor mir liegen und würde den zum Notar mitnehmen, da muss ich nichts beweisen!
Lesen war noch nie deine Stärke, Werner...
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