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Geschrieben von nest118 am 27.01.2018, 16:31 Uhr

Grundbucheintrag

An wen wende ich mich, wenn ich Infos zu Grundbucheinträgen haben möchte?

 
10 Antworten:

Re: Grundbucheintrag

Antwort von Pebbie am 27.01.2018, 16:34 Uhr

An das Grundbuchamt der entsprechenden Gemeinde.

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Re: Grundbucheintrag

Antwort von nest118 am 27.01.2018, 16:37 Uhr

Danke!
Die können mir sicher auch Auskunft darüber geben, wie die Einträge auszulegen sind, oder?

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Re: Grundbucheintrag

Antwort von lillyfee2007 am 27.01.2018, 17:21 Uhr

Das Grundbuch ist allerdings kein öffentlich frei zugängliches Register.

Du musst ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ob sie dir die Einträge erklären hängt wohl eher von den Mitarbeitern ab. Mehr ist dafür ein Notar zuständig.

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Re: Grundbucheintrag

Antwort von nest118 am 27.01.2018, 17:25 Uhr

Es geht um unseren Grundbucheintrag.
Ich möchte nur ein Eintrag genau erklärt haben. Irgendwie lässt der sich nicht ganz eindeutig definieren.

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Re: Grundbucheintrag

Antwort von Pebbie am 27.01.2018, 17:25 Uhr

Ich sehe das wie Lillyfee, das Erklären kann ein Notar sicherlich besser.
Und jenachdem wie das ist, muss ein Anwalt die Einsicht beantragen, sofern es nicht um Deine Angelegenheiten geht.

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Re: Grundbucheintrag

Antwort von Pebbie am 27.01.2018, 17:27 Uhr

Das lasst das über einen Notar laufen.
Ich denke das Grundbuchamt ist nur eine "Verwahrungsstelle" des Eintrages, da sitzen nicht die Fachleute.

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Re: Grundbucheintrag

Antwort von nest118 am 27.01.2018, 17:27 Uhr

Danke dir, dann rufe ich Montag unseren Notar an.
Es geht um unseren Grundbucheintrag.

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Re: Grundbucheintrag

Antwort von Kinderland am 27.01.2018, 19:08 Uhr

Um einen Grundbuchauszug zu erhalten, musst du nachweisen das du Eigentümer bist.

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Re: Grundbucheintrag

Antwort von Patte78 am 27.01.2018, 19:09 Uhr

Hallo, wenn es um euer Grundbuch geht, dann kannst du zu eurem zuständigen Grundbuchamt gehen und dir mit Vorlage des Perso ein Grundbuchkopie drucken lassen.
Dann kannst du genau sehen, was wo in welcher Abteilung steht. Wenn du dazu dann nähere fragen hast, zum Notar.

Wir haben das alles grad hinter uns, wegen Verkauf etc

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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...

Antwort von nest118 am 28.01.2018, 9:31 Uhr

Da steht doch, dass es sich um meinen Grundbucheintrag handelt.
Ich hab den hier vor mir liegen und würde den zum Notar mitnehmen, da muss ich nichts beweisen!
Lesen war noch nie deine Stärke, Werner...

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