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Geschrieben von Felica am 06.07.2020, 12:32 Uhr

Kann das Ärger geben?

Nein, warum sollte es da Ärger geben? Im schlimmsten Fall hast du halt keinen Anspruch auf einen VZ-Vertrag. Aber da jedes Kind einen Anspruch auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag hat, euer Kind ja bereits über ein Jahr ist, ist alles super. Im Zweifel darf es halt nur bis 25 Std die Woche in die Betreuung.

 
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